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preparatory:AB 155556

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-06-18

Wortprotokoll

Wir müssen bei dieser Debatte die Höhe der Bussen nicht beklagen. Es steht fest, dass Schweizer Bankinstitute geholfen haben, in anderen Staaten, zum Beispiel in den USA, Steuern zu hinterziehen. Diese Bussen sind also die Quittung für kriminelles Verhalten, wie es die CS und die anderen Banken ja selber genannt haben.

Es stellt sich die Frage, wie diese Bussen steuerlich zu behandeln sind. Dabei geht es um Geld, um viel Geld - um viel Geld für den Fiskus, das zeigt die Höhe der Busse der CS von weit über 2 Milliarden Dollar. Bussen für andere Banken werden folgen. Wenn diese Banken ihre Bussen nun als geschäftsmässig begründeten Aufwand geltend machen können, werden sie über Jahre keine Steuern mehr - oder viel weniger Steuern - bezahlen, und wegen dieser Steuerausfälle müssen dann die übrigen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bluten.

Es geht nicht nur um Geld, es geht auch um die Moral. Wie erklären Sie dem Bürger oder der Bürgerin auf der Strasse, dass sie für widerrechtliches Verhalten eine Busse erhalten, sie aber nicht von den Steuern abziehen können? Wie erklären Sie das? Sie können es nicht erklären. Wie erklären Sie, dass Banken gar noch mit tieferen Steuern belohnt werden, wenn sie Bussen erhalten für kriminelles Verhalten? Wie erklären Sie, dass weder die Manager ihre Boni zurückbezahlen noch die Aktionäre mit tieferen Dividenden rechnen müssen? Es geht nicht nur um Geld und Moral, es geht auch um die Einhaltung verfassungsrechtlicher Grundsätze, um die Rechtsgleichheit.

Die Frage, wie solche Bussen zu behandeln sind, ist heute nicht eindeutig beantwortet. Klar ist, dass Steuerbussen nicht abzugsfähig sind. Klar ist offenbar auch, dass bei der Bundessteuer eine Busse für strafrechtlich relevantes Verhalten nicht abgezogen werden kann. Dann ist es aber schon fertig mit der Klarheit. In den Kantonen ist alles anders als klar. St. Gallen behandelt das anders als Zürich. In Zürich sind sich die Behörden nicht klar darüber, ob die Abzugsfähigkeit gegeben ist oder nicht, wie es sich jetzt gerade bei einer Kartellbusse zeigt. Die Lehre ist sich uneins, und das Bundesgericht hat über den Fall noch nie entschieden.

Wir beraten diese Frage hier nicht zum ersten Mal. Die Motion der WAK des Ständerates verlangte, dass die strafrechtlichen Sanktionen nicht abgezogen werden können. Leider hat der Nationalrat diese Motion mit zwei Stimmen Unterschied abgelehnt. Ich lese Ihnen nachher gerne einmal vor, welche Fraktionen zur Ablehnung beigetragen haben.

Jetzt geht es darum, dass wir mit diesem Bericht, den wir aufgrund der letzten Debatte verlangt haben, zum einen klären, was abzugsfähig ist, wie das behandelt werden soll, wie die Behandlung der juristischen und natürlichen Personen erfolgt. Zum andern geht es vor allem darum, dass die Situation in den Kantonen geklärt wird. Ich danke Ihnen für die Zustimmung zum Postulat. Ich habe inzwischen gehört, dass es Fraktionen gibt, die zwar auch eine Klärung wünschen, aber das Postulat ablehnen wollen, weil es eben von der SP kommt. Wenn Sie uns jetzt in der Sache links überholen und eine Motion einreichen wollen, dann wäre das ganz schlechter Stil und es wäre wieder nicht klar.

Für die SP ist klar: Bussen für kriminelles Verhalten einer Unternehmung sind kein geschäftsmässig begründeter Aufwand; sie dürfen nicht von den Steuern abgezogen werden, und zwar weder von der Bundessteuer noch von den kantonalen Steuern.

Ich danke Ihnen für die Unterstützung des Postulates.