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Büttiker Rolf · Ständerat · 2001-09-18

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-09-18

Wortprotokoll

Ich bin für Eintreten auf die Vorlage. Wir müssen Folgendes zugeben: Wenn wir sie mit der ursprünglich vorgesehenen Reform der Volksrechte [PAGE 487] vergleichen, ist es heute eine "Mini-Mini-Reform". Es ist nach dem Verhalten des Nationalrates vor allem auch in unserem Rat zu einer Art Durchhalteübung gekommen. Wir müssen auch zugeben - deshalb ist es besonders schwierig in diesem Bereich -, dass sich die Volksrechte von 1848, von 1874 bis heute eigentlich im Grossen und Ganzen bewährt haben, und zwar im Sinne der Problemlösung durch das Volk für das Volk.

Trotzdem ist es nun, im 21. Jahrhundert, an der Zeit, sich einige zentrale Fragen zu stellen - ich komme auf zwei:

1. Sind wir nicht langsam, aber sicher zu einer Volksherrschaft ohne Volk geworden, wenn wir die Stimm- und Wahlbeteiligungen anschauen?

2. Sind die direktdemokratischen Instrumente von gestern, also aus dem 19. Jahrhundert, zur Problemlösung von politischen Herausforderungen von morgen, der Zukunft, des 21. Jahrhunderts, noch tauglich? Ich glaube, das ist die zentrale Frage, die wir uns heute stellen müssen.

Wenn man sich diese Fragen stellt, muss man auch etwas Bilanz ziehen. Herr alt Bundesrat Koller hat damals in der Kommission eigentlich vier Punkte seitens des Bundesrates ins Zentrum gestellt:

1. die Einführung der allgemeinen Volksinitiative; diese haben wir in der Vorlage wieder aufgenommen;

2. die erweiterte Mitsprache des Volkes beim Abschluss von Staatsverträgen, auch das ist in der Vorlage enthalten.

Aber die zwei anderen Punkte - die Einführung des fakultativen Verwaltungs- und Finanzreferendums, mit dem das Volk über wichtige Parlamentsbeschlüsse, zum Beispiel Rüstungsbeschaffungen, Bewilligungen für Atomanlagen usw. abstimmen kann, und die Erhöhung der Unterschriftenzahlen für die formulierte Verfassungsinitiative von 100 000 auf 150 000 und für das Referendum von 50 000 auf 100 000 - sind nicht aufgenommen worden. Das wird nicht stattfinden, da bin ich mit Frau Forster einig; das wird die Parlamentsdebatte nicht überstehen.

Wir können also sagen, dass von den vier Punkten 50 Prozent, die Hälfte, nun vorhanden sind. Es geht nun darum, wenigstens diese beiden zentralen Punkte zu retten.

Wie bereits gesagt: Wir haben uns im Hinblick auf die Problemlösungen der Zukunft Fragen zu stellen. Vier Dimensionen sind für mich bei den Volksrechten prioritär zu behandeln:

1. Die Mitwirkung des Volkes in der Aussenpolitik - Kollega Inderkum hat mit dem Völkerrecht darauf hingewiesen -; die Ausweitung der Mitsprache des Volkes beim Staatsvertragsreferendum.

2. Wir haben uns Fragen bezüglich der Mitwirkung der Kantone in Bundesangelegenheiten zu stellen - der moderne Föderalismus ist hier gefragt.

3. Wir müssen bei den Volksrechten Antworten auf die Frage der Betroffenheitsdemokratie finden.

4. Ist die Beschleunigung der direktdemokratischen Entscheidverfahren anzustreben?

Die nun vorliegende Minireform geht in die richtige Richtung, etwas wenig weit und etwas mutlos, eben wie bereits gesagt: die 50-Prozent-Marke zum ursprünglich Angestrebten. Aber ich halte es hier, auch aus Erfahrung in diesem Parlament, mit Schopenhauer: Wer immer nur dem Wünschbaren nachrennt, erreicht am Schluss selbst das nicht, was eigentlich machbar wäre.

Treten wir deshalb ein und machen das, was machbar ist. Das heisst erstens die Einführung der allgemeinen Volksinitiative - ich glaube, es wird Zeit dafür - und zweitens die erweiterte Mitsprache - etwas begrenzt, aber doch immerhin - des Volkes beim Staatsvertragsreferendum. Versuchen wir, wenigstens diese zwei Akzente zu setzen und über die Volksabstimmung hinaus zu retten.