AB 155606
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-06-18
Wortprotokoll
Meine Minderheitsanträge betreffen fast ein bisschen einen Nebenpunkt in einem ganz wichtigen Kapitel, das in der Öffentlichkeit grosse Aufmerksamkeit erregt hat, nämlich die Frage, bis zu welchem Betrag man in der Schweiz Bargeldzahlungen tätigen kann. Der Bundesrat schlägt Ihnen mit der Botschaft vor, Bargeldzahlungen auf 100 000 Franken zu begrenzen. Warum hat man dieses System gewählt?
Bargeldzahlungen taugen natürlich exzellent zur Geldwäscherei. Sie können demnach im Fahrniskauf z. B. einen Kunstgegenstand erwerben oder eben Edelmetalle usw. und damit das Bargeld waschen. Es ist ein risikobasierter Ansatz, den der Bundesrat gewählt hat. Man hätte alle betroffenen Sektoren dem Geldwäschereigesetz unterstellen können. Ich denke vor allem an den Immobilienhandel; es war ja von mehreren Seiten gefordert worden, auch durch Motionen aus der SP-Fraktion, dass wir den Immobilienhandel diesem Gesetz unterstellen sollen. Der Bundesrat hat einen anderen Weg gewählt, nämlich die Limitierung der Barzahlungen auf 100 000 Franken. Die Gafi hat, wenn ich das richtig sehe, nur eine Bestimmung, welche die Bargeldzahlungen betrifft, und zwar verweise ich hier auf die interpretative Anmerkung zu den Empfehlungen 22 und 23, die besagt, dass beim Edelmetall- und Edelsteinhandel die Bargeldzahlungen auf 15 000 US-Dollar bzw. Euro beschränkt werden.
Meine Minderheitsanträge beschlagen nun Folgendes: Wenn man die Bargeldzahlungen auf 100 000 Franken beschränkt, ist es klar, dass sich auch da, wo der Staat den Handel organisiert, und zwar im Bereich des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG), die Barzahlungsvorschriften ebenfalls ändern müssen. Im geltenden Recht haben wir folgende Bestimmung: Bei Artikel 129 ist im geltenden Recht für die Versteigerung vorgesehen, dass sie gegen Barzahlung erfolgt. Es ist auch bei der Versteigerung von Immobilien vorgesehen, dass diese gegen Barzahlung erfolgen kann. Das Gesetz sieht jetzt im Entwurf vor, dass die Zahlung nur bis zu 100 000 Franken in bar erfolgen kann, und zwar im Fahrniskauf wie auch bei Immobilien.
Gerade die Immobilien sind extrem wegen Geldwäscherei gefährdet, aber auch beim Fahrniskauf geht es nicht etwa um Lappalien. Ich erinnere Sie an die Preise, die im Kunsthandel, z. B. an Auktionen, erzielt werden. Es sind jetzt auch neue Preise in Zusammenhang mit der Kunstmesse "Art Basel" genannt worden: Es sind alles Millionenbeträge, zu denen diese Kunstwerke über den Tisch gehen. Es ist zentral, dass hier Limiten gesetzt werden, und die 100 000 Franken sind der obere Betrag. Bei der "Art Basel" geht es um sehr hohe Beträge: Es sind jüngst Werke von Rothko, Warhol oder Gerhard Richter genannt worden, die alle vom Preis her im zweistelligen Millionenbereich liegen - und das nach zwei Tagen Messe. Sie sehen also, dass es hier um riesige Beträge geht, die sich ideal zur Geldwäscherei eignen.
Ich beantrage Ihnen nun, dass man diese Barzahlungslimite im SchKG verankert, wie das der Bundesrat vorgeschlagen hat und wie das der Ständerat übernommen hat.
Die Mehrheit der Kommission will nun diese Barzahlungslimite im SchKG aufheben, streichen und gemäss geltendem Recht weiterhin Barzahlungen in unbeschränkter Höhe zulassen bzw. das Barzahlungsverbot nicht aufheben. Wenn wir aber die Geldwäschereibekämpfung ernst nehmen, dann müssen wir bei den risikobasierten Sektoren ansetzen: Entweder unterstellen wir sie dem Geldwäschereigesetz, oder wir sichern eben mit anderen Massnahmen im Nichtfinanzbereich, dass die Geldwäscherei ausgeschlossen ist, z. B. mit einer Barzahlungslimite von 100 000 Franken. [PAGE 1190] Damit muss alles, was über 100 000 Franken geht, über einen Finanzintermediär erfolgen, und dieser Finanzintermediär wiederum untersteht dem Geldwäschereigesetz mit allen Kontrollen, die das Gesetz vorsieht.
Ich bitte Sie also, dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen. Bei allen anderen Anträgen kann ich, ich muss es sagen, die Bemühungen um die Geldwäschereibekämpfung nicht ernst nehmen. Wir werden Sie dann aber beim Wort nehmen.