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AB 155634

Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-06-18

Wortprotokoll

Bei all den Gesetzestiteln, die wir in diesem Block behandeln, geht es vorab um die Transparenz der Eigentümerinnen und Eigentümer von Kapitalanteilen, Aktien und Stammanteilen an Gesellschaften. Wieso ist das so wichtig? Der Gebrauch von Unternehmensstrukturen und Rechtskonstruktionen und -formen, um die Identität der Eigentümer zu verschleiern, ist leider ein starkes Element der internationalen Finanz- und Wirtschaftskriminalität. Die Schweiz ist keine Ausnahme, wie aktuelle Fälle zeigen. Politisch exponierte Personen oder Netzwerke der organisierten Kriminalität verstecken sich hinter Schweizer Gesellschaften. Für die Wäsche von kriminellen Geldern oder das Verschleiern von Korruption oder Steuerbetrug braucht es Rechtsformen, die es erlauben, die tatsächlichen Eigentümer bzw. Kapitalgeber zu verstecken. Das Problem ist erkannt. Ein Bericht der Stolen Asset Recovery Initiative der Weltbank und der Uno-Agentur für Drogen und Kriminalität stellte jedoch fest, dass "die meisten Länder keine kohärente Strategie haben, um dieses Problem anzugehen".

Dabei ist das Ausmass illegaler Finanzflüsse gerade auch aus Entwicklungsländern riesig. Gemäss jüngsten Schätzungen unserer Organisationen für Entwicklungszusammenarbeit beliefen sich diese Finanzflüsse 2011 auf 947 Milliarden Dollar. Ein beträchtlicher Teil dieser Summe endet auf den Finanzplätzen der Industrieländer, und zwar auf Konten, die im Eigentum von intransparenten Unternehmensstrukturen oder Rechtskonstruktionen sind. Die OECD erinnerte jüngst ihre Mitglieder daran, dass ihre Massnahmen nicht ausreichen, um die illegalen Finanzflüsse aus Entwicklungsländern zu vermindern. Ein Rückgang dieser Finanzflüsse ist wichtig und unerlässlich, damit die Entwicklungsländer die Armut bekämpfen können.

Die OECD-Länder stehen also in der Pflicht, ihren Beitrag zu leisten, indem sie Standards entwickeln, die es erlauben, die tatsächlichen Eigentümer hinter intransparenten Strukturen zu identifizieren. In diesem Kontext steht jetzt auch die Meldepflicht, die Verzeichnispflicht bei Inhaberaktien; ich werde darauf noch zu sprechen kommen. In diesem Rahmen steht auch der Schwellenwert von 25 Prozent, der sich für die Meldepflicht im Entwurf des Bundesrates befindet. Dazu ist anzuführen, dass die Fatca-Gesetzgebung der USA bereits heute einen tieferen Schwellenwert, einen solchen von 10 Prozent, vorsieht, um "US owned foreign entities" zu bestimmen. Der Schwellenwert von 10 Prozent ist deshalb jenem von 25 Prozent vorzuziehen, da die Schweizer Finanzintermediäre bei der Berücksichtigung von Fatca ohnehin den niedrigeren Wert bei der Bestimmung der wirtschaftlich Berechtigten werden beachten müssen. Es kommt dazu, dass wir heute davon ausgehen - das wurde bei den Anhörungen in der ständerätlichen Kommission bestätigt -, dass dieses Fatca-Modell auch von der EU so übernommen und dass die 10-Prozent-Schwelle auch die Gafi-Debatte prägen wird. Die sozialdemokratische Fraktion bittet Sie daher, den entsprechenden Minderheitsantrag Leutenegger Oberholzer anzunehmen.

Ausblickend: Für uns von der SP geht die Vorlage in einzelnen Punkten zu wenig weit. Daher haben wir in diesem Block drei Minderheitsanträge eingereicht. Einer unserer Anträge ist hier nicht dabei, aber wir werden ihn weiterverfolgen. Es ist der Antrag zur Registrierung in öffentlich einsehbaren Registern. Das ist ein international dynamischer Trend, der sich nicht wird aufhalten lassen. Letztlich aus organisatorischen Gründen wurde dieser Antrag in der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates nicht behandelt, und wir werden mit einem Vorstoss weiter dafür arbeiten. Wir können uns dabei unter anderem auf einen Bericht des World Economic Forums in Davos stützen, das die Schweiz mit Geld, mit Sicherheitsleistungen unterstützt. Das WEF verlangte in einem Bericht von 2012 ganz klar von allen Ländern eine öffentlich zugängliche und kostengünstige Registratur der wirtschaftlich Berechtigten an Gesellschaften.

Ich komme zu den einzelnen Anträgen: Die SP-Fraktion empfiehlt Ihnen den Antrag der Minderheit Schwaab zur Aufhebung der Inhaberaktie selbstverständlich zur Annahme. Wir können dazu auf die Ausführungen zum Vorentwurf von 2005 verweisen, unter dem damaligen Justizminister, Bundesrat Blocher, erstellt. Dort wurde ausführlich begründet, wie die Inhaberaktie in den letzten Jahren kontinuierlich an Bedeutung verloren hat. Sie solle deshalb abgeschafft werden, was der Förderung klarer Kapitalstrukturen diene.

Wenn heute Kollege Merlini ausgeführt hat, dass in der Zwischenzeit insbesondere in den Kantonen Zug, Genf und Tessin Inhaberaktien wieder einen gewissen Aufschwung geniessen würden, dann ist das vielleicht gerade ein Indiz, dass wir sowieso die Aufhebung dieser Inhaberaktien beabsichtigen sollten. Herr von Graffenried hat dazu ausgeführt, dass dies dann wahrscheinlich bei der nächsten grösseren Aktienrechtsrevision vermehrt ein Thema sein werde. Wir von der SP sind der Ansicht: Machen wir jetzt diesen Schritt, heben wir dieses Unikat, dieses Relikt auf. Der gesamte angelsächsische Raum, der uns wirklich nicht immer als Vorbild dienen muss, aber auch viele andere Rechtsräume in der Welt kennen solche Inhaberaktien nicht. Es braucht sie meines Erachtens nicht.

Dann haben wir die Bestimmungen zur 250 000-Franken-Limite, welche die Mehrheit der Kommission - entgegen dem Entwurf des Bundesrates - für die Meldepflicht von Inhaberaktien im bundesrätlichen Konzept beantragt. Diesbezüglich bittet Sie die SP-Fraktion, den Antrag der Minderheit I (Schwaab) zu unterstützen und damit dem Ständerat und dem Bundesrat zu folgen. Verzichten wir auf diese willkürlich festgelegte Grenze - das wurde auch vom BDP-Sprecher zu Recht hervorgehoben -, und höhlen wir jetzt nicht diese Meldepflicht noch total aus.

Zu den Grenzwerten von 25 Prozent und von 10 Prozent beim Aktienkapital habe ich mich schon geäussert. Das Global Forum erachtet dies als ungenügend. Das wird uns also früher oder später um die Ohren fliegen. Nehmen Sie heute schon den Antrag der Minderheit I (Leutenegger Oberholzer) [PAGE 1181] an, welche die Meldepflicht ab 10 Prozent des Aktien- oder Stammkapitals vorsieht.

Wir bitten Sie, sämtliche Anliegen der Minderheiten Schwander, Nidegger sowie den Einzelantrag Matter abzulehnen. Sie führen zurück statt vorwärts. Wir bitten Sie auch, die vorgesehenen Strafbestimmungen - die Sanktionen für den Fall, dass die Meldepflichten wirklich verletzt werden - im Strafgesetzbuch zu beschliessen. Wir bitten Sie, bei den StGB-Artikeln den Antrag der Minderheit Leutenegger Oberholzer zu unterstützen. Machen wir Nägel mit Köpfen! Ich danke Ihnen für die Berücksichtigung der Empfehlungen der sozialdemokratischen Fraktion.