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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-09-22

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-09-22

Wortprotokoll

Die Kantone gewährleisten die Gemeindeautonomie nach Massgabe des kantonalen Rechts. In diesem Sinn ist der Kanton Ansprechpartner für die Gemeinde, und die Handlungsmöglichkeiten der Gemeinde bestimmen sich nach kantonalem Recht. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass die Kantone bzw. die Gemeinden im Rahmen von Integrationsvereinbarungen und unter Ausschöpfung der Kürzungsmöglichkeiten bei der Sozialhilfe bei mangelnden Integrationsbemühungen griffige Instrumente zur Verfügung haben, um in eskalierenden Situationen adäquat reagieren zu können. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um einheimische Sozialhilfebezüger, um Ausländer und Ausländerinnen oder um Personen des Asyl- und Flüchtlingsbereichs handelt. Über die Ausgestaltung der Sozialhilfe - ich habe das schon bei der vorhergehenden Frage gesagt - entscheiden die Kantone und nicht der Bund.