Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2014-09-17
Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-17
Wortprotokoll
Der Bundesrat beantragt die Zustimmung zu einem einfachen Bundesbeschluss über einen Gesamtkredit "Zivile Bauten" von 226,8 Millionen Franken sowie einen Rahmenkredit "Zumiete inkl. Ausbau" von 50 Millionen Franken beim Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL). Es geht um Verpflichtungskredite für Bauvorhaben, deren Vorbereitungsarbeiten jetzt ausgelöst werden müssen, damit die Bauten zum richtigen Zeitpunkt bereit sind und die Aufgaben gemäss der Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes erfüllt werden können. Die Realisierung der Bauprojekte hängt jedoch nicht nur von den Verpflichtungskrediten und den Baubewilligungen ab, sondern auch von den verfügbaren Voranschlagskrediten.
Der Gesamtkredit "Zivile Bauten" teilt sich in zwei Verpflichtungskredite auf. Der erste betrifft den Neubau Pulverstrasse 11 in Ittigen, der den bestehenden "Campus" Mühlestrasse 2-6, Papiermühlestrasse 172 und Worblentalstrasse 66/68 des UVEK erweitern soll. Dieser beherbergt mit Ausnahme des Bundesamtes für Kommunikation, des Generalsekretariates und der Regulatoren alle Ämter des UVEK. Mit der Übernahme von neuen Aufgaben durch das UVEK und der damit verbundenen Personalzunahme sind die bestehenden Gebäude an ihre Kapazitätsgrenzen gestossen. Mit dem Neubau können die Vorteile des Standortes wie gute Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr und kurze Wege zwischen den Verwaltungseinheiten sowie Synergien aus Betrieb, Unterhalt und gemeinsamen Infrastrukturen genutzt werden. Auch die Erreichung des Ziels einer günstigen Unterbringung der Bundesverwaltung kann unterstützt werden.
Im Rahmen des Unterbringungskonzeptes 2024 werden die Arbeitsplätze des Bundes im Raum Bern an acht Standorten konzentriert. Da die bestehenden Gebäude an ihre Kapazitätsgrenzen stossen, soll mit diesem Neubau in einer ersten Bauetappe Raum für rund 600 Arbeitsplätze geschaffen werden, gleichzeitig wird eine spätere Erweiterung um rund 390 Arbeitsplätze sichergestellt. Es entsteht ein siebengeschossiges Gebäude mit Untergeschoss. Die Planung und Erstellung des neuen Verwaltungsgebäudes erfolgt im Rahmen der SIA-Empfehlung "Nachhaltiges Bauen im Hochbau" und innerhalb der Primärenergievorgaben des Minergie-P-Eco-Standards. Zusätzlich werden die neuesten Erkenntnisse zu einem möglichst emissionsfreien [PAGE 837] Gebäudebetrieb berücksichtigt. Das Gebäudedach wird mit einer Fotovoltaikanlage bestückt.
Die Betriebskosten betragen Fr. 58.80 pro Quadratmeter Geschossfläche. Dies ergibt jährliche Betriebskosten von rund 1,5 Millionen Franken. Der errechnete Aufwand liegt damit unter den Vorgaben des BBL, die bei 60 Franken pro Quadratmeter liegen. Der gesamte Verpflichtungskredit beträgt für den Bau der ersten Etappe mit rund 600 Arbeitsplätzen 76 800 000 Franken.
Zum Rahmenkredit in der Höhe von 150 Millionen Franken: Die Höhe dieses Rahmenkredits wird unter Berücksichtigung der mehrjährigen Investitionsplanung jährlich überprüft. Aus diesem Kredit werden Verpflichtungskredite für das Immobilienportfolio des BBL abgetreten. Aus diesem Rahmenkredit sind unter anderem folgende Abtretungen geplant: Projekte EDA für rund 23 Millionen, Projekte Zoll für 14 Millionen, Projekte Agroscope für rund 15 Millionen, Gesamtsanierung der Halle "End der Welt" des Baspo für 7 Millionen, Projekte BFM für 12 Millionen, Ergänzungskredite zu Abtretungen früherer Rahmenkredite von 20 Millionen, Projektierungskredite von 15 Millionen, diverse Bauprojekte, die unter 10 Millionen liegen, für rund 21 Millionen, noch offene Abtretungen für rund 21 Millionen Franken. Die eidgenössischen Räte werden im Rahmen der Staatsrechnung mit der Zusatzdokumentation "Stand der Verpflichtungskredite" des BBL über die einzelnen Abtretungen und die Beanspruchung dieses Rahmenkredits orientiert.
Der Rahmenkredit "Zumiete inkl. Ausbau" von 50 Millionen Franken gibt dem BBL neu die Möglichkeit, dringliche Mietgeschäfte zu tätigen und Opportunitäten am Immobilienmarkt zu nutzen. Für ein konkretes Mietgeschäft, das inklusive Ausbau Gesamtkosten von über 10 Millionen Franken aufweist, ist grundsätzlich ein einzelner, spezifischer Verpflichtungskredit zu beantragen. Sofern ein zugemietetes Gebäude für den beabsichtigten Zweck nur mit einem Ausbau nutzbar ist, sind Zumiete und Ausbau als Gesamtvorhaben zu betrachten.
Wie uns erklärt wurde, wird zurzeit durch das BBL kein solches Mietgeschäft geplant, das inklusive Ausbau Gesamtkosten von über 10 Millionen Franken zur Folge hätte. Daher wird diesbezüglich auch kein einzelner, spezifizierter Verpflichtungskredit beantragt. Weil aber der Bundesversammlung die Immobilienbotschaften im Jahresrhythmus unterbreitet werden, ist die kurzfristige Handlungsfähigkeit des BBL stark eingeschränkt. Für dringliche, nicht längerfristig planbare Mietgeschäfte und zur Nutzung von Opportunitäten am Immobilienmarkt wird darum neu ein Rahmenkredit "Zumiete inkl. Ausbau" beantragt, um dem BBL die haushaltrechtlichen Grundlagen für eine raschere Abwicklung solcher Vorhaben zu geben.
Finanziert werden solche Vorhaben wie bisher über die Voranschlagskredite "Zivile Bauten" und "Zumiete" des BBL. Insofern werden keine zusätzlichen Finanzmittel benötigt. Es müssen folgende Kriterien kumulativ erfüllt sein: Mietgeschäft, Gesamtausgaben inklusive Ausbau von über 10 Millionen Franken, Dringlichkeit und nur kurzfristige Planbarkeit. Der Rahmenkredit soll nur dann zum Tragen kommen, wenn es aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, ein solches Vorhaben über einen einzelnen, spezifischen Verpflichtungskredit im Rahmen der Immobilienbotschaft oder im Rahmen einer Botschaft zum Nachtrag anzubegehren. Ebenfalls über diesen Rahmenkredit werden Vorstudien, Projektierungen usw. sowie die Teuerung der entsprechenden Vorhaben abgedeckt.
Es wird ein Rahmenkredit "Zumiete inkl. Ausbau" von 50 Millionen Franken beantragt. Die Geltungsdauer ist unbefristet. Anlässlich der Diskussion über diesen neuen Rahmenkredit wurde uns seitens des BBL erklärt, dass die Höhe des Kredits in Absprache mit der Eidgenössischen Finanzverwaltung festgelegt wurde. Dieser neue Kredit stelle eine praxisbezogene und haushaltrechtlich einwandfreie Lösung für Probleme dar, welche im Zusammenhang mit Mietgeschäften auftreten können, und schaffe zudem Spielraum für rasches, zielgerichtetes Handeln. Ein Beispiel: Letztes Jahr wurde ein Verpflichtungskredit für die Zumiete einer Fläche für Meteo Schweiz präsentiert. Das BBL begehrte 30 Millionen Franken für eine Miete über fünfzehn Jahre an. Dazu wurde geschrieben, dass die Investitionskosten für Umzug und Möblierung total 4 Millionen Franken ausmachen. So hätten für Meteo Schweiz über den Verpflichtungskredit also 34 Millionen Franken anbegehrt werden können. Damit wäre dieser Kredit haushaltkonform, und beide Teile des Kredits wären in einem Verpflichtungskredit ausgewiesen worden.
Die Finanzkommission beantragt Ihnen mit 11 zu 0 Stimmen, dem Bundesbeschluss über die Immobilien des EFD für das Jahr 2014 betreffend den Gesamtkredit "Zivile Bauten" in der Höhe von 226,8 Millionen Franken und den Kredit "Zumiete inkl. Ausbau" von 50 Millionen Franken zuzustimmen.