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Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2014-03-17

Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2014-03-17

Wortprotokoll

Angesichts der vorgerückten Stunde werde ich mich so kurz wie möglich halten. Ich danke dem Bundesrat für die Bereitschaft, das Postulat entgegenzunehmen und einen Bericht über ein mögliches Freihandelsabkommen mit der EU vorzulegen. Die Beziehungen zu unserem wichtigsten Handelspartner, der EU, sind für die Arbeitsplätze und den Wohlstand in der Schweiz von grosser Bedeutung. Zwei Drittel unserer Exporte gehen ja bekanntlich in die EU, und die bilateralen Verträge leisten hier einen wichtigen Beitrag, garantieren sie doch den Zugang zum EU-Binnenmarkt. In letzter Zeit, also schon vor der Abstimmung über die Zuwanderungs-Initiative vom 9. Februar, sind jedoch Diskussionen darüber aufgekommen, ob die bilateralen Verträge, sollten sie aus irgendeinem Grund dahinfallen oder gekündigt werden, durch ein Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU zu ersetzen sind. Dabei wurde oft das Freihandelsabkommen mit China als Beispiel ins Feld geführt.

Ich möchte eines klarstellen: Mir geht es nicht darum, das bilaterale Vertragswerk durch ein Freihandelsabkommen zu ersetzen, denn ich bin der Auffassung, dass das bestehende Freihandelsabkommen aus dem Jahr 1972 sowie die bestehenden bilateralen Verträge den Zugang zum EU-Binnenmarkt besser gewährleisten als ein reines Freihandelsabkommen. Das bestehende Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU aus dem Jahr 1972 ist ja bekanntlich beschränkt auf Industrieprodukte und landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte. Die bilateralen Verträge I und II gehen über den Warenverkehr und den Freihandel hinaus. Sie sind umfassender als ein reines Freihandelsabkommen. Sie enthalten bekanntlich Verträge über den Land- oder Luftverkehr. Zudem gewähren sie der Schweizer Landwirtschaft den Zugang zum EU-Markt. Wir wissen, dass gerade auch [PAGE 237] der Käseexport sich unter diesem Aspekt positiv entwickeln konnte. Auf der anderen Seite bleibt die Schweizer Landwirtschaft durch die Bilateralen geschützt, denn diese gehen weniger weit, als dies bei einem Freihandelsabkommen der Fall wäre.

Trotzdem scheint es mir wichtig, dass der Bundesrat gegenüber dem Parlament frühzeitig die Vor- und Nachteile beider Wege aufzeigt. Die Frage eines Freihandelsabkommens hat ja nach dem 9. Februar an Brisanz gewonnen, und es ist sicherlich richtig, wenn hier frühzeitig Klarheit geschaffen wird. Damit wird auch eine faktenbasierte Diskussion ermöglicht. Es geht also darum, aufzuzeigen, welcher Weg im Gesamtinteresse der Schweiz besser ist.

Ich bin eigentlich sicher, dass der bilaterale Weg die Gesamtinteressen der Schweiz besser zu schützen vermag, aber dennoch soll hier eine gründliche Auslegeordnung gemacht werden. Zu beurteilen ist natürlich in diesem Sinne auch die politische Umsetzbarkeit der beiden Wege.