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AB 156083

Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-17

Wortprotokoll

Man kann diese Artikel zusammennehmen. Nur eine Bemerkung: Bei Artikel 5 finden wir die Erwähnung der Eigenverantwortung. Das ist ein Grundsatz, den wir im neuen Gesetz mehrmals betonen wollten. Das hat dann Folgen, wenn wir weiter hinten im Gesetz zum konsularischen Schutz, zu den Gebühren, den Kosten und den Rückerstattungen kommen. Der Grundsatz wird hier einmal erwähnt. Die Empfehlungen des EDA sind bekannt.

Wichtig ist die Verankerung des Begriffes "Guichet unique" bei Artikel 7. In Artikel 8 folgt die Bemerkung, dass die Aussenpolitik der Schweiz auch die Interessen der Auslandschweizer zu berücksichtigen hat.