AB 156106
Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-17
Wortprotokoll
Zu Artikel 9, "Vernetzung": Es wird betont, das ist klar, dass die Vertretungen ihrerseits die Kontakte zu den Auslandschweizern in den verschiedenen Ländern pflegen und deren Beziehungsnetz nutzen; dies unter dem Leitsatz, dass die Auslandschweizer eine Ressource für die Schweiz sind. Der Bund seinerseits pflegt Kontakte zu Institutionen usw., wobei namentlich die Auslandschweizer-Organisation zum ersten Mal [PAGE 223] erwähnt wird. Dies ist in Artikel 38 wieder der Fall, wo ihre Rolle und ihre Unterstützung detaillierter definiert werden.