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AB 156127

Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-17

Wortprotokoll

Es geht hier um Förderungsmassnahmen für die Ausübung der politischen Rechte der Auslandschweizer. Die einstimmige Kommission hat nicht wirklich verstanden, weshalb der Bundesrat hier eine Änderung möchte, weil die Fassung der Kommission doch offen formuliert ist: "Der Bund kann im Rahmen der bewilligten Kredite Massnahmen treffen, die den Auslandschweizerinnen und -schweizern die Ausübung der politischen Rechte erleichtern." Die Formulierung ist sehr offen gewählt. Der Bundesrat möchte hier zunächst präzisieren, worum es geht, nämlich um eine Unterstützung gemäss Artikel 38 der Kredite, der Massnahmen der Kantone und der Institutionen. Nachdem er das getan hat, schränkt er aber sofort wieder ein und sagt etwa, es sollten nicht mehr als 40 Prozent der effektiven Kosten sein. Unseres Erachtens ist Artikel 21 in der Fassung der Kommission breiter formuliert, man kann verschiedene Massnahmen darunter subsumieren, nicht nur die besagten. Sodann ist die Frage, in welcher Höhe man sich beteiligen soll, etwas, was eher in der Verordnung als im Gesetz zu regeln ist.

Die Kommission schlägt vor, bei ihrer Fassung zu bleiben.