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Freysinger Oskar · Nationalrat · 2014-03-11

Freysinger Oskar · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-03-11

Wortprotokoll

In meiner Motion fordere ich den Bundesrat auf, Artikel 261bis des schweizerischen Strafgesetzbuches so zu ändern, dass er mit der Allgemeinen Bemerkung Nr. 34 des Uno-Menschenrechtsausschusses vom 12. Dezember 2011 zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vereinbar ist. Unter Ziffer 49 in dieser Allgemeinen Bemerkung Nr. 34 wird erläutert, dass Gesetze, die die Äusserung von Meinungen zu historischen Fakten unter Strafe stellen, unvereinbar mit den Verpflichtungen sind, die der Pakt den Vertragsstaaten hinsichtlich der Achtung der Meinungsfreiheit und des Rechts auf freie Meinungsäusserung auferlegt. Der Pakt erlaubt keine allgemeinen Verbote, eine irrtümliche Meinung zu äussern oder vergangene Geschehnisse unrichtig zu interpretieren. Die Meinungsfreiheit darf hier also in keiner Weise eingeschränkt werden.

Wir sind in letzter Zeit mit einem konkreten Fall konfrontiert worden: Der türkische Historiker Dogu Perinçek wurde vom Bundesgericht auf der Basis des Rassendiskriminierungsgesetzes verurteilt, und der Europäische Gerichtshof für [PAGE 241] Menschenrechte hat nun befunden, das verstosse gegen sein Recht auf freie Meinungsäusserung. Es steht hier nicht zur Debatte, ob jetzt die Geschehnisse von 1915 in Armenien ein Massaker oder ein Genozid waren usw.: Es geht nur darum, dass dieser Historiker das Recht haben muss, in der Schweiz seine Meinung, sei sie nun irrtümlich oder nicht - aber er ist ja schliesslich Historiker! -, auch frei auszudrücken. Hier hat also der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dem Bundesgericht widersprochen und sagt: Doch, er soll das machen können.

Ganz allgemein zum Thema ist für mich die freien Meinungsäusserung ein Pfeiler der Demokratie. Wir haben das Strafgesetzbuch, das Verleumdung, Ehrverletzung, den Aufruf zur Gewalt usw. als klare Straftatbestände nennt. Man könnte ja bei solchen Verurteilungen Rassismus oder Fremdenhass als erschwerende Tatsache erwähnen. Aber dass man einen Straftatbestand nur auf der Basis einer womöglich auch falschen Einschätzung eines historischen Geschehens festlegt und deswegen Leute verurteilt, scheint mir doch übertrieben.

Es geht nicht darum, irgendwelche Märtyrer zu schaffen. Man sieht das jetzt z. B. in Frankreich, wie Dieudonné M'bala M'bala und Alain Soral aufgrund ihrer Meinung, die ich gar nicht teile, von den Leuten, die dort an der Macht sind, irgendwie verurteilt und verfolgt werden. Dadurch schafft man aber natürlich auch Märtyrer, und diese bekommen so einen Rückhalt in der Bevölkerung usw. Man verleiht also diesen Äusserungen, auch wenn sie noch so verrückt sind, ein gewisses Gewicht, indem man sie verbietet. Das ist ja völlig kontraproduktiv.

Die Bürger sind meiner Ansicht nach in einer Demokratie, besonders in der direkten Demokratie der Schweiz, intelligent genug, um die Glaubwürdigkeit gewisser Äusserungen völlig autonom und unabhängig einschätzen zu können, ohne dass ihnen das von Gerichten oder von der Politik irgendwie eingebläut wird.

Darum, im Namen der freien Meinungsäusserung, und um solche Situationen, wie sie eben geschehen sind, zu verhindern, bitte ich Sie, diese Motion anzunehmen.