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Huber Gabi · Nationalrat · 2014-03-11

Huber Gabi · Nationalrat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2014-03-11

Wortprotokoll

Aufgrund eines relativ knappen Entscheides, nämlich mit 10 zu 9 Stimmen, hat hier die Kommission eine Vollzugs- und Wirksamkeitsüberprüfung in die Vorlage aufgenommen. Meine Minderheit lehnt diese Bestimmung ab. Der Bundesrat soll nach dieser neuen Bestimmung dem Parlament drei Jahre nach Inkrafttreten der Vorlage über den Vollzug und die Wirksamkeit der Änderung dieses Gesetzes Bericht erstatten. Abgesehen davon, dass eine Frist von drei Jahren mit Bestimmtheit zu knapp für eine sinnvolle Wirksamkeitsüberprüfung ist, sei darauf hingewiesen, dass jährlich ein Bericht über die Tätigkeit der Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) im vergangenen Jahr veröffentlicht wird. Es versteht sich von selbst, dass die RAB im Rahmen ihrer jährlichen Berichterstattung auch über die Auswirkungen der Gesetzesänderungen, welche wir hier diskutieren und beschliessen, Auskunft geben wird. Eine zusätzliche Evaluationspflicht an die Adresse des Bundesrates ins Gesetz aufzunehmen betrachten wir als überflüssig, schliesslich ist die vorliegende Gesetzesrevision das beste Beispiel! Die Vorlage, die wir jetzt beraten, kam aufgrund von Erfahrungen in der Praxis innert rund fünf Jahren zustande, ohne dass vorher eine tiefschürfende Evaluation durchgeführt wurde. Ich empfehle also allen bereits heute und auch in Zukunft die Lektüre des jeweils rund sechzig- bis siebzigseitigen Tätigkeitsberichtes der RAB.

Die FDP-Liberale Fraktion, für die ich auch gleich gesprochen habe, wird meinen Minderheitsantrag unterstützen.

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