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Vogler Karl · Nationalrat · 2014-03-11

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-11

Wortprotokoll

Mit dieser Vorlage soll, Sie haben es gehört, im Wesentlichen die Aufsicht von gemäss geltendem Recht zwei verschiedenen Aufsichtsbehörden zusammengelegt werden, nämlich jene der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde, die für die Beaufsichtigung der Revisionsunternehmen, welche ihrerseits die Publikumsgesellschaften prüfen, und jene der Finma, welche die sogenannten Prüfgesellschaften beaufsichtigt. Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt dieses Vorhaben und ist für Eintreten. Warum macht das Zusammenführen der heute zweigeteilten Aufsicht bei einer einzigen Behörde, nämlich der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde, aus unserer Sicht Sinn? Oder anders gefragt: Wo liegen die Probleme der heutigen Regelung?

Der erste Problemkreis betrifft den Bereich der Zulassung zur Revision bzw. zur Prüfung. Heute müssen die Gesuche bei zwei verschiedenen Behörden eingereicht werden, was für die betroffenen Unternehmen unnötigen Aufwand bedeutet, verbunden auch mit zwei Zulassungsgebühren. Künftig übernimmt die Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde die alleinige Verantwortung. Das führt zu administrativer Entlastung.

Zweitens: Was die Aufsicht betrifft, kommt es heute zu Überschneidungen und Abgrenzungsfragen. Für Revisionsstellen und Prüfgesellschaften von Banken, Effektenhändlern, Versicherungen und kollektiven Kapitalanlagen, die gleichzeitig Publikumsgesellschaften sind, sind für die Aufsicht über die Rechnungsprüfung von Gesetzes wegen die Finma und die Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde gleichermassen zuständig. Trotz entsprechender Absprache überwachen also zwei Behörden mit unterschiedlichem Ressourceneinsatz, unterschiedlichem Fachwissen und auf unterschiedliche Art und Weise die betroffenen Unternehmen. Solches macht wenig Sinn und wirft Fragen nach der Gleichbehandlung der Unternehmen auf. Eine Zusammenführung macht auch unter diesem Aspekt Sinn.

Drittens: Weil die Prüfgesellschaften als Aufsichtsinstrument und damit quasi als verlängerter Arm der Finma tätig sind, diese aber gleichzeitig der Aufsicht und Sanktionierung der Finma unterstehen, können, es wurde gesagt, Interessenkollisionen, Interessenkonflikte entstehen. Prüfgesellschaften können nämlich der Finma wichtige Informationen oder Missstände bei einem Finanzunternehmen vorenthalten, um zu vermeiden, dass ihnen diese als eigene Versäumnisse im Rahmen ihrer Prüfung angelastet werden.

Viertens: Die unterschiedlichen und überschneidenden Zuständigkeiten der beiden Aufsichtsbehörden sind der internationalen Zusammenarbeit hinderlich. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit ausländischen Revisionsaufsichtsbehörden ergeben sich immer wieder Abgrenzungsfragen zur Zuständigkeit, und es ergibt sich Koordinationsaufwand. Diese beschriebenen und andere Nachteile der heute zweigeteilten Aufsicht können durch das Zusammenführen der Aufsichtsaufgaben bei einer Aufsichtsbehörde, sprich der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde, behoben oder mindestens wesentlich gemildert werden. Die knappen personellen Ressourcen und das Fachwissen im Bereich der Wirtschaftsprüfung werden konzentriert. Die Finma gewinnt im Umgang mit den Prüfgesellschaften an Unabhängigkeit. Schliesslich können Doppelspurigkeiten vermieden und Effizienzgewinne erzielt werden. [PAGE 222]

Ich ersuche Sie namens der CVP/EVP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten.

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