Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-03-11
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-03-11
Wortprotokoll
Sie haben es gehört: Wir haben heute mit der Finma und der RAB zwei Aufsichtsbehörden für eine Branche. Das führt zu Doppelspurigkeiten und zu verschiedenen weiteren Schwachpunkten, und diese Schwachpunkte möchten wir mit dieser Gesetzesrevision ausräumen. Darum geht es - um nicht mehr und nicht weniger.
Das Gesetz hat nicht den Anspruch, das gesamte Aufsichtsdispositiv über den Finanzmarkt neu aufzustellen, sondern es geht, noch einmal, ganz einfach um die Entflechtung zwischen der Finma und der RAB. Natürlich haben die Finma und die RAB schon heute die gesetzliche Verpflichtung, sich zu koordinieren, aber es gibt eben Schwachpunkte, und diese lassen sich bei einer zweigeteilten Aufsicht nicht aus der Welt schaffen.
Im Bereich der Zulassung zur Revision bzw. Prüfung muss trotz Koordinationspflicht je ein Gesuch bei zwei verschiedenen Behörden eingereicht werden, diese Behörden behandeln die Gesuche dann unterschiedlich, und sie erheben zwei Zulassungsgebühren. Den Betroffenen entsteht dadurch nur Aufwand, aber kein Vorteil. Auch im Bereich der Aufsicht werden trotz verschiedener Absprachen letztlich doch zwei Behörden bei den überwachten Unternehmen tätig. Dabei gehen die beiden Behörden mit unterschiedlichem Ressourceneinsatz, mit unterschiedlich fokussiertem Fachwissen und auf recht unterschiedliche Art und Weise vor. Das ist sachlich nicht gerechtfertigt, und es wirft Fragen der Gleichbehandlung und vor allem auch der Kohärenz der Aufsicht auf.
Kommt hinzu, dass die Prüfgesellschaften in Interessenkonflikte geraten können, weil sie zum einen als verlängerter Arm der Finma tätig sind und zum andern der Aufsicht und Sanktionierung durch die Finma unterstehen. Da besteht die Gefahr, dass Prüfgesellschaften der Finma wichtige Informationen über Finanzinstitute vorenthalten, damit ihnen die Missstände bei einem Finanzinstitut nicht als Versäumnis ihrer eigenen Prüfung angelastet werden. Die Finma ist aber auf einen ungefilterten Informationsaustausch mit den Prüfgesellschaften angewiesen, weil sie sonst ihre Aufsicht nicht wirkungsvoll ausüben kann. Schliesslich sind die sich überschneidenden Zuständigkeiten auch im Bereich der internationalen Kooperation nachteilig.
Die Nachteile und Ineffizienzen einer zweigeteilten Aufsicht können durch das Zusammenführen aller Aufsichtsaufgaben bei einer Aufsichtsbehörde behoben werden. Daher schlägt der Bundesrat vor, die Aufsichtskompetenzen der Finma über die Prüfgesellschaften auf die RAB zu übertragen und dort auch zu bündeln. Das ist ja der Grund, warum die Vorlage "Bündelung der Aufsichtskompetenz" heisst.
Das hat folgende Vorteile: Die knappen personellen Ressourcen und das Fachwissen im Bereich der Wirtschaftsprüfung werden konzentriert, was zu einer weiteren Professionalisierung der Aufsicht über die Revisionsbranche führen wird. Die Finma wird im Gegenzug im Umgang mit den [PAGE 223] Prüfgesellschaften an Unabhängigkeit gewinnen, was den Austausch über Probleme bei den Finanzinstituten verbessert. Eine Aufsichtsbehörde für eine Branche - durch die Zusammenziehung bei der RAB lassen sich auch Doppelspurigkeiten eliminieren und Effizienzgewinne für die beaufsichtigte Branche erzielen. Übrigens hat die Anhörung der betroffenen Kreise gezeigt, dass die betroffene Branche der Vorlage positiv gegenübersteht. Es gibt meines Wissens niemanden, der am aktuellen System festhalten möchte.
Schliesslich möchte ich noch erwähnen, dass die Vorlage auch dazu genutzt wird, die Führungsstruktur der RAB den Corporate-Governance-Leitsätzen des Bundesrates anzupassen und damit auf den neuesten Stand zu bringen. Wir haben dies letzthin ja auch bei der Swissmedic und bei der Wettbewerbskommission getan. Im Übrigen soll das bisherige Regime für die Aufsicht und den Einsatz von Revisionsunternehmen und Prüfgesellschaften unverändert weitergeführt werden können, weil es sich eben grundsätzlich bewährt hat.
In der Kommission wurde ein gewisses Misstrauen zum Ausdruck gebracht, dass die Nationalbank, die Finma und die RAB nicht genug aufeinander abgestimmt seien und die Finanzinstitute in der Krise ungenügend beaufsichtigt hätten. Das ist aber nicht der Inhalt dieser Vorlage. Hier geht es nur um die Aufsicht über Prüfgesellschaften und nicht um die Finanzmarktaufsicht oder um das Zusammenspiel zwischen Nationalbank und Finma. In dieser Vorlage wird eine Optimierung der Aufsicht über die Revisionsunternehmen und Prüfgesellschaften angestrebt, indem man die Finanzmarktaufsicht von der Aufsicht über die Prüfgesellschaften entflechtet. Das ist unter anderem auch eine Lehre, die man aus der Finanzmarktkrise gezogen hat.
Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die eingangs erwähnte Wichtigkeit der Revision beantrage ich Ihnen im Namen des Bundesrates und Ihrer Kommission, auf die Vorlage einzutreten.