Maier Thomas · Nationalrat · 2014-03-11
Maier Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2014-03-11
Wortprotokoll
Ich gebe gerne zu, dass ich die Sprengkraft dieser Vorlage in der Kommission zu Beginn etwas unterschätzt habe. Eigentlich sind die Ziele dieser Vorlage ja ganz einfach: Primär sollen im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer und im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden die Verjährungsfristen für die Strafverfolgung und die Sanktionen für Vergehen im Sinne des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches nachgeführt werden. Sie haben die entsprechenden Details auch sehr gut zusammengefasst von den Kommissionssprechern gehört.
Beruhigend kam oder kommt hinzu, dass der Ständerat die Vorlage ohne grosse Diskussion mit 29 zu 0 Stimmen gutgeheissen hat. Entsprechend sind wir von den Grünliberalen in der Kommission auf dieses Geschäft eingetreten.
Offenbar gibt es aber grössere Diskussionen darüber, ob diese Verjährungsfristen jetzt statt bei 15 bei 20 oder 25 Jahren oder doch besser bei zehn Jahren anzusetzen sind, je nachdem, worum es genau geht. Herr alt Nationalrat Pelli wies in der Kommission wohl zu Recht darauf hin, dass in Steuersachen andere Grundlagen gelten als im Strafrecht. Fakt ist auch, dass heute alle Dokumente zehn Jahre in meist elektronischen Archiven aufbewahrt werden. Schon das ist eine Herausforderung, haben doch die meisten IT-Systeme einen Lebenszyklus von drei bis fünf Jahren. Das heisst, dass es schon nach zehn Jahren, geschweige denn nach 15 bis 25 Jahren, sehr schwer möglich ist, überhaupt noch Programme zu finden, mit denen zehn Jahre alte Daten angezeigt werden können.
In diesem Sinn sind wir in der Kommission mit der grossen Mehrheit eingetreten. Ich teile in einem Punkt die Meinung der Mehrheit: Betreffend die Verjährungsfristen besteht offenbar noch Klärungs- und vor allem Diskussionsbedarf. Diese Klärung können wir erreichen, wenn wir entweder in der Detailberatung eine entsprechende Differenz zum Ständerat schaffen oder wenn wir, wie es jetzt seinen Weg nimmt, auch ohne einen entsprechenden Antrag auf Nichteintreten faktisch nicht auf die Vorlage eintreten, indem wir sie in der Gesamtabstimmung ablehnen.
In diesem Sinne bin ich zuversichtlich, dass der Ständerat diesen Punkt diskutieren und auch die nötige Korrektur vornehmen wird und dass wir demnächst an dieser Stelle eine erfolgreiche Vorlage beschliessen können.