Schelbert Louis · Nationalrat · 2014-03-11
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2014-03-11
Wortprotokoll
Die Fraktion der Grünen beantragt, dem Antrag der vorberatenden Kommission zu folgen und auf die Vorlage nicht einzutreten. Zwar ist die Kommission ohne Gegenantrag darauf eingetreten, in der Gesamtabstimmung überwogen dann aber die Neinstimmen, und das kommt einem Antrag auf Nichteintreten gleich. Inhaltlich geht es um die Verjährungsfristen für die Strafverfolgung und die Vollstreckung im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer und im Steuerharmonisierungsgesetz sowie um Sanktionen für Vergehen im Steuerrecht.
Im Ständerat passierte die Vorlage ohne grosse Debatte. Es wurden nur einige zusätzliche Änderungen beschlossen - sie gingen alle auf nachträglich eingebrachte Anträge der Verwaltung zurück. Man könnte daher denken, es handle sich bei diesen Vorgängen um bloss formelle Anpassungen, die das Parlament am besten möglichst schnell durchwinken sollte.
Das ist unseres Erachtens aber aus folgenden Gründen nicht so: Die Vorlage steht schräg in der Landschaft. Weltweit sind Steuerdelikte wie Steuerhinterziehung und Steuerbetrug verstärkt in Verruf gekommen und werden konsequenter verfolgt. Internationale Organisationen wie die OECD, aber auch zahlreiche mit der Schweiz befreundete Länder setzen Druck auf unser Land auf, damit es die Bedingungen für die Steueramtshilfe so ändert, dass Steuerhinterziehung besser oder überhaupt erst geahndet werden kann. Dem entspricht, dass Wirtschaftsdelikte heute generell stärker im Fokus von Ermittlungsbehörden sind. In dieser Situation halten wir das Signal dieser Vorlage für falsch. Steuerdelikte, sei es bei der Verfolgung, sei es bei der Vollstreckung, sollen nicht früher verjähren, eher müsste das Gegenteil der Fall sein.
Zudem ist es möglich, dass einzelne der Fristen, die jetzt zur Änderung beantragt werden, darauf schon bald erneut geändert würden. Gegenwärtig befindet sich das Steuerstrafrecht in Revision, der Bundesrat bereitet eine Botschaft für das Parlament vor.
In Zukunft sollen schwere Fälle von Steuerhinterziehung wie Steuerbetrug behandelt werden, analog der Steueramtshilfe auf internationaler Ebene; so diskutierte es der Bundesrat bisher. Wir Grünen werden bei dieser Gelegenheit wohl die Aufhebung des Unterschieds zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug beantragen. Entscheidend soll nur noch die Schwere des Delikts sein. Kommt diese Vorlage in die eidgenössischen Räte, wird sich das Parlament erneut mit der Frage der Fristen befassen wollen. Wir halten es daher für richtig, heute keine Vorentscheide zu treffen, sondern mit der Behandlung auch der Frage der Fristen zuzuwarten, bis das Geschäft als Ganzes spruchreif ist.
Es macht deshalb in unseren Augen mehr Sinn, jetzt auf diese Vorlage nicht einzutreten. Wir bitten Sie, dem Antrag der vorberatenden Kommission zuzustimmen.