Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2014-06-03
Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2014-06-03
Wortprotokoll
Ich hoffe, ich kann Ihnen den Wunsch erfüllen, dass ich wirklich die letzte Votantin bin.
Ich habe drei Punkte: Erstens möchte ich nochmals in Erinnerung rufen, dass sich die WAK mit dieser Frage eingehend auseinandergesetzt hat. Es ist hier jetzt etwas der Eindruck entstanden - wir haben ja auch etwas ein staatspolitisches Kolloquium abgehalten -, dass wir in der WAK dieser Frage nicht nachgegangen wären. Das ist eben nicht der Fall: Wir haben Hearings durchgeführt, wir haben die Argumente des Bundesrates gehört, und wir haben uns mit dieser Frage auseinandergesetzt.
Wir haben zweitens festgestellt - auch nach den Erwägungen des Bundesrates in der Botschaft -, dass nach unserem Empfinden die Einheit der Materie im vorliegenden Fall nicht verletzt ist. Natürlich gibt es verschiedene Gutachten, aber es gibt auch immer einen Ermessensspielraum. Und diesen Ermessensspielraum beseitigen Sie auch nicht mit einer nochmaligen Schlaufe in der Staatspolitischen Kommission. Wir ändern nichts daran, weil es bei Rechtsfragen immer einen solchen Ermessensspielraum gibt. Wir haben uns an die Praxis des Rates gehalten. Wir haben uns aber auch an die Praxis des Bundesgerichtes gehalten. Das Bundesgericht urteilt zwar in diesen Fragen nicht in Bezug auf Volksinitiativen auf eidgenössischer Ebene. Aber das Bundesgericht beurteilt kantonale Initiativen, und dort heisst es eben auch, dass die Einheit der Materie ein Grundsatz von relativer Natur ist und vor dem Hintergrund der konkreten Verhältnisse zu betrachten ist.
Drittens: Herr Kollege Stöckli hat gesagt, wir hätten keinen zeitlichen Druck. Ich muss Ihnen sagen, dass ich das anders sehe. Ich bin froh, wenn wir mit dieser Initiative vorwärtsmachen, sie hier im Erstrat behandeln, in den Nationalrat bringen - und dann entscheidet das Volk. Denn die KMU in unserem Land wollen Rechtssicherheit, sie wollen wissen, was in Bezug auf die Erbschaftssteuer gilt, und sie wollen auch Rechtssicherheit in Bezug auf die Rückwirkung. Je länger sich dieses Verfahren hier hinzieht, desto länger wird die Rückwirkung. Ich erinnere daran, dass die Initiative bei einer Annahme eine Rückwirkung auf den 1. Januar 2012 vorsieht. Jetzt können wir das Ganze schon noch verlängern, aber das ist wirklich nicht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und auch nicht der KMU. Wenn wir die ganze Sache verlängern, ist dies auch nicht im Interesse der Altersvorsorge 2020, denn dort interferiert das Projekt natürlich gewaltig. Es ist wichtig, dass wir in der SGK für unsere Beratung diesbezüglich Klarheit haben.
Ich bitte Sie, beide Anträge, den Antrag Diener Lenz und dann folgend auch den Antrag Hess Hans, abzulehnen.