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Engler Stefan · Ständerat · 2014-06-03

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-03

Wortprotokoll

Ich möchte Sie auch bitten, auf diese Vorlage einzutreten und sie in der von der Kommission angepassten Fassung anzunehmen. So können wir eine Brücke zum Nationalrat bauen und möglicherweise dieses Geschäft, das nun doch zehn Jahre das Parlament beschäftigt hat, zu einem Abschluss bringen.

Es mag richtig sein, das wurde von verschiedenen Votanten gesagt, dass die Anzahl Lehrlinge wenig über die Preiswürdigkeit eines Angebots im Submissionsverfahren aussagt. Insofern handelt es sich tatsächlich um ein etwas sachfremdes Kriterium, das mit dem Wettbewerbsgedanken im Submissionsrecht eigentlich wenig zu tun hat. Das gilt im Übrigen auch für das Kriterium des Steuerdomizils, das von verschiedenen Gemeinden angewendet wird. Somit bin ich bereits bei der Anwendung dieses Kriteriums. Letztlich kommt es darauf an, wie die Vergabebehörden mit diesem Kriterium umgehen, bei welchen Verfahren sie auf dieses Zuschlagskriterium abstellen wollen und bei welchen nicht. Die Kantone sind dazu übergegangen, überall dort, wo es sich um freihändige Verfahren oder um Einladungsverfahren handelt, selbstverständlich darauf Rücksicht zu nehmen, ob eine Unternehmung Lehrlinge beschäftigt; das nicht nur zum Zeitpunkt der Ausschreibung, sondern über eine längere Zeitdauer.

Es stellt sich die Frage, wie man dieses Kriterium anwendet, um Ungerechtigkeiten oder ungewollte Diskriminierungen zu verhindern. Im Rahmen des freihändigen Verfahrens, im Rahmen des Einladungsverfahrens ist das heute schon möglich und wird auch so gehandhabt. In einem offenen Verfahren ist das allerdings schwieriger, auch im internationalen Verhältnis, wo internationale Verträge einzuhalten sind. Entsprechend nimmt die von der Kommission angepasste Bestimmung darauf Rücksicht.

Über die rechtliche Zulässigkeit dieses Vergabekriteriums haben sich Gerichte bereits ausgesprochen - zum Beispiel das Zürcher Verwaltungsgericht, auch das Bundesgericht -, und zwar mit dem Fazit, dass das Kriterium zulässig sei, wenn es in der Gewichtung nicht überbewertet werde. Insofern werden die Vergabebehörden das Kriterium der Lehrlingsausbildung im Rahmen aller Zuschlagskriterien nicht mit mehr als im Maximum 10 Prozent gewichten können. Ich sehe die Probleme, die hier für die Anwendung genannt werden, auch. Ich glaube aber, dass sich diese Probleme durch die Vollzugsbehörden im Anwendungsfall lösen lassen.

Deshalb möchte ich Sie vor allem auch aus sozial- und bildungspolitischen Gründen bitten, auf diese Vorlage einzutreten.