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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2014-06-03

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2014-06-03

Wortprotokoll

Der Vorschlag, der in der WAK des Nationalrates aufgekommen war und im Nationalrat diskutiert wurde, stammte nicht aus der Küche der Bundesverwaltung, das möchte ich hier auch sagen. Es war ein Vorschlag der WAK des Nationalrates. Wir haben dann einen vermittelnden Vorschlag gemacht. Der Vorschlag der WAK des Nationalrates sah eine Lösung direkt auf der Ebene eines Bundesgesetzes vor; sie wollte diese Lösung also direkt ins BöB aufnehmen. Wir haben einen vermittelnden Vorschlag gemacht und gesagt, wir möchten in der Verordnung ausführen, was das heisst - damit bin ich beim Votum von Herrn Ständerat Theiler -, dass die Ausbildung von Lernenden in der beruflichen Grundbildung mitzuberücksichtigen ist. Sie wissen, dass sich der Nationalrat für die harte Variante entschieden hat, das heisst für die Aufnahme dieser Bestimmung ins Gesetz - mit dem Hinweis darauf, dass wir alle uns zum dualen Bildungssystem bekennen. Ich denke, das ist selbstverständlich; das braucht nicht jeder auch noch zu sagen. Wir bekennen uns alle zu diesem System, das einmalig ist und wirklich auch eine hervorragende Ausbildung bietet. Es ist ein Erfolgsmodell, das wir erhalten und fördern wollen. Ich denke, das ist für alle klar.

Wir haben bereits im Nationalrat darauf hingewiesen, dass die Lösung, wie sie der Nationalrat dann formuliert hat, nicht EU-kompatibel ist, dass sie nicht mit dem WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen übereinstimmt und dass wir damit Schwierigkeiten gegen aussen bekommen. Das ist nicht nur die Haltung der EU-Kommission, sondern auch die Haltung des Bundesrates. Wir haben das verglichen und gesagt: Mit der Formulierung des Nationalrates könnten wir unsere staatsvertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen.

In der WAK des Ständerates ist dann von Herrn Ständerat Engler der Vorschlag geboren bzw. formuliert worden, der heute vorliegt. Wir sind der Auffassung, dass wir damit genau das vermeiden können, was wir beim Beschluss des Nationalrates beanstandet haben. Der Vorschlag entspricht genau dem, was wir anstreben; wir müssen und wollen nämlich die Diskriminierung ausländischer Anbieter vermeiden. Das ist mit dem Vorschlag möglich, wie er von der WAK des Ständerates nun gemacht wird und wie er Ihnen vorliegt. Mit diesem Vorschlag kann man auch die Ziele erreichen, die der Nationalrat anvisiert hat. Die Erwähnung des Zuschlagskriteriums der Ausbildung von Lernenden in der beruflichen Grundbildung wird so im Gesetz erfolgen, aber mit der Einschränkung, dass die Abkommen, die wir haben, davon nicht tangiert sein sollen.

Es war dem Bundesrat ein Anliegen - darum haben wir auch bereits im Nationalrat gegen die Formulierung des Nationalrates interveniert -, die Diskriminierung ausländischer Anbieter zu vermeiden. Wir möchten dies darum tun, weil der ausländische Markt für die Schweizer Exportwirtschaft enorm wichtig ist. Die Beschaffungsmärkte im Ausland sind für unsere Unternehmerinnen und Unternehmer viel umfangreicher als umgekehrt der Schweizer Markt für Anbieter aus dem Ausland. Dessen müssen wir uns immer wieder bewusst sein. Damit hängen natürlich auch Arbeits- und Ausbildungsplätze für Lernende zusammen. Wenn wir keinen Marktzugang hätten wie heute, würde das unsere Exportwirtschaft sehr stark zu spüren bekommen.

Erlauben Sie mir noch einen Hinweis: Der Gemischte Ausschuss EU-Schweiz für das öffentliche Beschaffungswesen hat am 15. April in Brüssel getagt und mit grosser Besorgnis von der Version Kenntnis genommen, die im Nationalrat verabschiedet wurde. Es ist also nicht so, dass einfach nur wir sagen, das könnte uns dann gröbere Probleme verursachen. Die EU-Kommission hat dann reagiert und darauf hingewiesen, dass eine solche Regelung aussenwirtschaftspolitische Auswirkungen hätte. Das wollen wir nicht. Auf der einen Seite wollen wir selbstverständlich, dass wir Marktzugang haben; wir wollen auch die internationalen Regelungen einhalten. Auf der anderen Seite, denke ich, können wir mit dem Vorschlag, wie er jetzt vorliegt, auch dem durchaus berechtigten Anliegen Rechnung tragen, die duale Berufsbildung stark zu unterstützen und den jungen Leuten, die einen Lehrplatz brauchen, zu ermöglichen, einen solchen zu finden.

Im Übrigen ist zu sagen: Wir haben das Kriterium der Ausbildung von Lernenden in der beruflichen Grundbildung heute sehr stark gewichtet, es wäre aber nur eines der Zuschlagskriterien, es wäre nicht das einzige.

Ich kann Ihnen, Herr Ständerat Theiler, nicht in allen Details sagen, wie es auszugestalten ist, weil die Idee wie gesagt nicht von unserer Seite gekommen ist. Das ist Sache der Verordnung, dort wird man darüber diskutieren. Selbstverständlich haben Sie im Rahmen einer Konsultation aber die Möglichkeit, Ihre Haltung zu einer solchen Verordnung bekanntzugeben.

Es gibt im Übrigen noch eine Nebenforderung, die man mit diesem Vorschlag erfüllen könnte: eine teilweise Harmonisierung des Beschaffungsrechts in der Schweiz. Herr Ständerat Engler hat darauf hingewiesen: Die Kantone arbeiten seit zehn Jahren daran. Es wäre ein gewisser Schritt in diese Richtung.

Herr Ständerat Schmid, Sie argumentieren, der Gesetzgeber komme gelegentlich zu spät. Das trifft hier zu, es trifft auch sonst zu, aber es kann eigentlich nicht ausschlaggebend sein. Das Entscheidende ist ja, ob der Grundansatz richtig ist, wenn man sagt, dass man eben so weit als möglich die Schaffung von genügend Ausbildungsplätzen unterstützen soll. Was für eine Situation heute besteht, ist klar: Es gibt heute viele Lehrlingsausbildungsplätze, aber es gibt auch wieder stärkere Jahrgänge, es sind heute mehr Geburten zu verzeichnen als noch vor zehn Jahren. Das heisst, dass in zehn oder zwanzig Jahren möglicherweise wieder mehr junge Leute einen Ausbildungsplatz brauchen. Die Gesetzgebung basiert nicht auf einer Momentaufnahme, sonst müsste man heute Nein sagen. Ob man aber auch in zehn Jahren Nein sagen müsste, ist eine andere Frage. Man muss also über die Grundsatzfrage entscheiden.

Der Bundesrat beantragt Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und den vermittelnden Antrag Ihrer WAK zu unterstützen. Im Differenzbereinigungsverfahren kann man die Formulierung dann allenfalls noch einmal anschauen. Wir sehen da aber keine grossen Probleme.