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Föhn Peter · Ständerat · 2014-09-08

Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-09-08

Wortprotokoll

Ich habe jetzt Ihnen, Frau Fetz, zugehört und muss klipp und klar sagen, dass Sie aufgrund Ihrer Begründung, eigentlich bis auf den Schlusssatz, hundertprozentig der Minderheit Bischofberger zustimmen müssten - hundertprozentig, ansonsten ist Ihre Begründung für mich nicht nachvollziehbar.

Ich persönlich war ja in der Frühjahrssession gegen das Eintreten. Nun will man beim ungeborenen Menschen noch weiter gehen und eine Selektion vornehmen. Apropos Selektion: Frau Fetz, wir werden nächste Woche die Motion Bruderer 14.3438, "Keine vorgeburtliche Geschlechterselektion durch die Hintertüre!", behandeln und dort zu entscheiden haben, was wir wollen. In der Motion geht es um die Frage der Selektion bei pränatalen Untersuchungen, nämlich der Selektion nach dem Kriterium des Geschlechtes. Hier setzen wir nur ein bisschen früher an. Das zeigt, dass allgemein die Frage im Raum steht, wo wir mit der Selektion beim ungeborenen Leben beginnen und wo wir aufhören wollen. Es ist eine sehr tiefgreifende Frage, die weit in das Wertgefüge unserer Gesellschaft hineinreicht.

Nun haben beide Räte der Aufhebung des Verbots der Präimplantationsdiagnostik grundsätzlich zugestimmt, und bei den Artikeln 5a ff. haben wir jetzt zu entscheiden, was beispielsweise die Aussonderung von Embryos mit Trisomie 21 erlauben würde. Hier hat sich die Mehrheit unserer Kommission dem Nationalrat angeschlossen und entgegen der bundesrätlichen Vorlage einen sehr liberalen, viel weiter gehenden Beschluss gefasst. Er würde dazu führen, dass in Zukunft die allermeisten Paare, welche eine künstliche Befruchtung vornehmen, auf die Methoden der Präimplantationsdiagnostik zurückgreifen dürften. In der Präimplantationsdiagnostik könnte es - statt 50 bis 100 Fälle wie heute - pro Jahr rund 6000 Fälle geben, in denen Tests von Embryos stattfinden, die vor der Einpflanzung in den Mutterleib im Reagenzglas gezeugt wurden.

Seien wir doch ehrlich: Welche Paare entscheiden sich eigentlich für eine künstliche Befruchtung? Es sind doch fast zu hundert Prozent Paare, die nach mehr oder weniger langer Zeit auf natürliche Art nicht Eltern geworden sind, das heisst Paare in vorgerücktem Alter, bei denen das Risiko wesentlich höher ist. Also kann mit Fug und Recht gesagt werden, dass es heute um die Frage geht, ob wir mit der Mehrheit der Kommission entscheiden, dass die Präimplantationsdiagnostik bei den allermeisten künstlichen Befruchtungen erlaubt sein soll. Ich bitte Sie eindringlich, heute wenigstens hier die Bremse zu ziehen und die Selektion nicht zur Regel werden zu lassen.

Das Grundrecht auf persönliche Freiheit mag wohl ein hoher Wert sein; viel wichtiger ist meiner Meinung nach aber, dass bei wichtigen gesellschaftlichen Entscheidungen nicht in immer stärkerem Masse die Unterscheidung zwischen lebenswertem und -unwertem Leben zum Wegweiser wird. Öffnen wir der Logik der Selektion ungeborenen Lebens nicht Tür und Tor. Setzen wir Grenzen. Ich meine sogar, wir müssten die Notbremse ziehen. Wie müssten sich künftig wohl Eltern nach der Geburt eines behinderten Kindes gegenüber der Gesellschaft erklären? Ja, sie könnten sogar blossgestellt werden. Bleiben wir wenigstens bei einer einigermassen restriktiven Haltung, wie wir sie im Frühling beschlossen haben. Es darf nie zu einer Selektion von menschlichem Leben kommen.

Deshalb unterstütze ich die Anträge der Minderheit Bischofberger. Ich danke Ihnen, wenn Sie das auch tun.