preparatory:AB 156497
Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2014-09-08
Wortprotokoll
Der Nationalrat hat ja, wie Sie gesehen haben, keine Obergrenze der Anzahl Embryonen festgelegt, die entwickelt werden dürfen; er überlässt diesen Entscheid den behandelnden Ärzten und Ärztinnen und den Paaren.
In Ihrer Kommission wurde dazu eine intensive Diskussion geführt. Die Mehrheit der Kommission hat sich darauf geeinigt, dass es sinnvoll wäre, eben doch eine Obergrenze festzulegen - allerdings nur für die beiden Fälle, die hier zur Diskussion stehen. Man hat diese Obergrenze bei zwölf Embryonen festgelegt, wie Sie auf der Fahne sehen. Dafür gibt es gute Gründe. Ich nenne zum Ersten insbesondere die Bundesverfassung, die ja den Embryonenschutz mit zum Ziel hat - das haben wir vorher schon festgehalten. Zum Zweiten ist auch aus medizinischen Gründen eine sogenannte Überstimulation nicht erwünscht. Es ist also nicht sinnvoll, der Frau zu viele Eizellen zu entnehmen und zu viele Embryonen zu entwickeln oder aber medikamentös zu [PAGE 715] überstimulieren. Das führte dazu, dass man hier die Zahl von zwölf Embryonen festgelegt hat. Wir können uns durchaus vorstellen, dass auch der Nationalrat auf diese Lösung einschwenken wird.
Wie Sie auf der Fahne sehen, schlägt die Minderheit Bieri hier vor, dass ein anderer Weg gegangen würde. Es wäre nicht mehr der Weg des Bundesrates - dies wäre übrigens der Weg, den Herr Bischofberger mit Einzelantrag vorschlägt -, sondern eine Lösung mit fünf und zwölf Embryonen. Das Hauptargument gegen diese Lösung ist, dass damit eine Rechtsungleichheit geschaffen würde zwischen Paaren, die auf Erbleiden untersucht würden, und anderen Paaren. Die Praktiker und die Fruchtbarkeitsmediziner sagen uns, dass diese Unterscheidung etwas willkürlich sei.
Deshalb ist die Mehrheit der Kommission dazu gekommen, eine Obergrenze von zwölf Embryonen festzulegen. Sie bittet Sie, diese Obergrenze, mit der auch eine Differenz zum Nationalrat geschaffen wird, so festzulegen.