Galladé Chantal · Nationalrat · 2014-06-03
Galladé Chantal · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-06-03
Wortprotokoll
Die Mehrheit der SP-Fraktion wird dem Antrag der Kommissionsmehrheit folgen; er entspricht auch dem Vorschlag der Nationalen Ethikkommission. Ein Teil der Fraktion wird dem Antrag der Minderheit II (Graf Maya) folgen, welcher eine Beschränkung auf zwölf Embryonen festlegen möchte; das ist sicher besser als die Regel mit drei Embryonen, die der Bundesrat vorschlägt. Diese Regel hat sich in der Praxis medizinisch nicht bewährt. Wir wissen, dass diese Praxis zu vielen ungewollten Mehrlingsschwangerschaften geführt hat. Etwa ein Fünftel der künstlichen Befruchtungen führt zu Mehrlingsschwangerschaften. Bei diesen besteht ein erhebliches gesundheitliches Risiko für die werdende Mutter, aber auch für die Kinder. Wir halten es für besser, wenn der behandelnde Arzt selber über die Anzahl der Embryonen entscheiden kann. Je nach Frau, je nach Situation, je nach Ursache der Unfruchtbarkeit ist die Ausgangslage eine andere. Das ist etwas, was in medizinische Hände gehört. Es ist fraglich, ob der Gesetzgeber hier wirklich eine Limitierung vornehmen soll, zumal es sowieso eine biologische Limitierung gibt. Es entstehen nicht unendlich viele Eizellen pro Zyklus, die verwendet werden können, das heisst, dass es hier automatisch eine biologische Limite gibt.
Wenn wir die Anzahl der Embryonen einschränken, dann senken wir damit die Wahrscheinlichkeit für eine erfolgreiche Schwangerschaft. Das heisst, wir setzen diese Frauen mehreren hormonellen Behandlungszyklen, mit gesundheitlichen Risiken, aus. Wir setzen die betroffenen Paare wieder grossen psychischen Belastungen aus; diese Paare haben oft schon einen langen Leidensweg in körperlicher und psychischer Hinsicht hinter sich, bis sie sich zu diesem Schritt entscheiden.
Gegenüber 2002, als diese Bestimmung in das Fortpflanzungsmedizingesetz Eingang fand, hat sich einiges verändert. Auch die Medizin hat Fortschritte gemacht. Es gibt auch immer mehr Mehrlingsschwangerschaften, weil sich immer mehr Embryonen erfolgreich entwickeln. Das heisst, wenn wir uns hier der Politik vieler Länder, zum Beispiel im Norden, anschliessen würden, könnten wir das Risiko von Mehrlingsschwangerschaften bedeutend senken und damit der Mutter und dem Kind zu mehr Gesundheit verhelfen.
Ich denke, dass es vernünftig ist, ein Gesetz zu machen, das nicht eine Anzahl festschreibt, die eigentlich schon jetzt überholt ist und die sich in der Praxis nicht bewährt hat. Wenn sich die Medizin verändert, dann muss man wieder eine Gesetzesanpassung machen. Eine solche Zahl gehört in meinen Augen nicht in ein Gesetz. Es ist sinnvoll, so zu legiferieren, dass dieses Gesetz offen genug ist und sich für einige Jahre bewähren kann. Es macht aus Sicht der Paare mit Kinderwunsch, aus Sicht der Medizin, aber auch aus politischer Sicht und aus Sicht der Gesetzgebung einfach keinen Sinn, hier eine Anzahl ins Gesetz zu schreiben.
Wenn Sie die Anzahl der Embryonen limitieren möchten, dann bitte ich Sie, wenn schon, dem Antrag der Minderheit II (Graf Maya) zu folgen, weil mit dem, was er zulässt, die Chancen in Bezug auf eine Schwangerschaft besser sind; das andere ist reine Strapaze für die Frau.