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Gasche Urs · Nationalrat · 2014-06-03

Gasche Urs · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2014-06-03

Wortprotokoll

Wir haben es hier mit einer Frage zu tun, bei der jede und jeder nach dem eigenen Gewissen entscheiden muss und darf. Es gibt wohl kein absolutes Richtig oder Falsch. Gerade deswegen unterstützt die BDP-Fraktion mehrheitlich die Haltung der Kommissionsmehrheit, und zwar sowohl bei der Verfassungsänderung wie auch bei der Gesetzesvorlage, in allen strittigen Punkten.

Warum? Wir sind überzeugt, dass die Lösung der Kommissionsmehrheit es den betroffenen Familien und ihren fachlichen Vertrauenspersonen innerhalb eines zwar ordnenden, aber nicht bevormundenden Rahmens erlaubt, die für sie richtigen Entscheide zu treffen. Es geht nicht um Massenanwendungen, es werden immer spezielle Fälle sein, in welchen Präimplantationsdiagnostik der richtige Weg für die Betroffenen sein kann. Die Lösung des Bundesrates macht quantitative Vorgaben betreffend die Anzahl der Embryonen, die entwickelt werden dürfen, die sogenannte Dreier- respektive Achterregel in Artikel 17 Absatz 1 des Fortpflanzungsmedizingesetzes. Es ist unklug, eine Zahl im Gesetz festzulegen, die im Einzelfall falsch sein kann und die dazu führen kann, dass Menschen weiterhin zur Behandlung ins [PAGE 814] Ausland gehen oder Nachteile wie z. B. ein höheres Risiko einer Mehrlingsschwangerschaft in Kauf nehmen müssen.

In unserer Fraktion sind keine Fachleute, aber gerade deswegen fühlen wir uns nicht berechtigt, in den Ermessensspielraum der Fachleute und der Betroffenen einzugreifen, und folgen deshalb der Mehrheit der Kommission. Ganz besonders wichtig ist uns das Konzept der Mehrheit bei Artikel 119 Absatz 2 Litera c Ziffer 2 der Bundesverfassung und Artikel 5 Absatz 1 Litera c des Fortpflanzungsmedizingesetzes, mit dem die Rechtsgrundlage dafür geschaffen werden kann, mit einem Wunschkind das Leben eines Geschwisters zu retten, ohne dem neuen Kind Schaden zuzufügen.

Zwischen der zwölften und der vierzehnten Schwangerschaftswoche darf in der Schweiz abgetrieben werden. Darüber befinden wir heute nicht. Warum sollen wir dann per Gesetz verhindern, dass ein Befund, der in der Praxis in 95 Prozent der vorgeburtlich diagnostizierten Fälle zum Abtreibungsentscheid führt, nicht bereits vor der Implantation erkannt werden darf, damit ein Schwangerschaftsabbruch verhindert werden könnte? Gerade dieses Beispiel zeigt ja, dass nicht die Präimplantationsdiagnostik darüber entscheidet, ob Föten mit Behinderungen ausgetragen und geboren werden oder nicht. Es geht nur darum, ob es nicht besser sei, nicht einzupflanzen, was später abgetrieben würde.

Zudem wird niemand zur vorgeburtlichen, niemand zur präimplantativen Diagnose gezwungen. Das Gesetz respektiert aber die Selbstbestimmung der Betroffenen und die fachliche Verantwortung der Medizinalpersonen. Dieser verantwortungsbewusste und freiheitliche Weg ist für die BDP-Fraktion der richtige.

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