preparatory:AB 156685
Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-07
Wortprotokoll
Die Minderheit der Kommission fordert die Schaffung eines selbstständigen, privatrechtlichen Fonds zur Sicherung der Einlagen. Unsere Fraktion lehnt einen solchen Fonds ab.
Die Minderheit greift mit ihrem Antrag eine Idee des Bundesrates wieder auf, das ist richtig. Der Bundesrat hatte diesen Fonds vorgesehen, doch wurde er in der Vernehmlassung abgelehnt; wir haben es bereits mehrmals gehört. Der Bundesrat wollte in seinem ersten Entwurf einen öffentlich-rechtlichen Einlagensicherungsfonds schaffen. Dieser Fonds stiess nicht nur bei uns, sondern generell auf sehr grossen Widerstand. Er hätte einen Systemwechsel eingeläutet und die Selbstregulierung der Banken ausgehebelt.
Wir haben aber nicht nur die Rechtsform des Fonds abgelehnt, denn der Fonds hat noch weitere negative Aspekte: Die Äufnung eines solchen Fonds würde die Geschäftstätigkeit der Banken einschränken. Die direkten Folgen hätten aber nicht die Banken selbst zu tragen, vielmehr würden die zusätzlichen Kosten auf die Kunden überwälzt; Sparer, Eigenheimbesitzer und KMU hätten letztendlich unter den tieferen Zinsen und den teureren Krediten zu leiden.
Dies waren denn auch die Gründe dafür, dass unsere Fraktion den vorgeschlagenen öffentlich-rechtlichen Fonds ablehnte. Es ist zudem davon auszugehen, dass die Folgen eines Einlagensicherungsfonds für unsere Volkswirtschaft beträchtlich wären. Im Weiteren zweifeln wir daran, dass der vorgeschlagene Fonds effektiv zur Verbesserung des Einlegerschutzes beitragen könnte. Die gesamten gesicherten Einlagen machten 2009 rund 325 Milliarden Franken aus. Diese verteilten sich mit je rund 50 Milliarden Franken auf die Grossbanken und mit rund 60 Milliarden auf die Raiffeisen-Gruppe. Die knapp 10 Milliarden Franken des Fonds würden die Kunden dieser Banken effektiv kaum schützen.
Aus diesen Gründen wird unsere Fraktion den Antrag der Minderheit ablehnen.