AB 156693
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-03-07
Wortprotokoll
Wie Sie verschiedentlich gehört haben, wurde die Einlagensicherung für Kleinsparerinnen und Kleinsparer mit zeitlich befristeten Beschlüssen erhöht, dies unter anderem auch aufgrund von Vorstössen aus der SP und der CVP. Die privilegierten Einlagen wurden von bisher 30 000 auf 100 000 Franken pro Person und zusätzlich pro Einlage der beruflichen Vorsorge angehoben. Es wurde auch festgehalten, dass diese Einlagen bei jeder Bank mit inländisch gesicherten Forderungen im Ausmass von 125 Prozent gedeckt sein müssen. Beachten Sie bitte: inländisch gedeckte Forderungen - das ist nicht das Gleiche wie Liquidität. Ich komme bei der Begründung meines Minderheitsantrages noch einmal darauf zurück.
Wir begrüssen es, dass die befristeten Massnahmen nun ins ordentliche Recht überführt werden sollen. Aber aus Sicht der SP ist es ganz klar, dass die definitive Lösung für die Einlagensicherung nicht bloss eine Fortschreibung dieses Provisoriums sein soll, sondern dass die Sicherung auf andere Grundlagen gestellt werden muss.
Der Bundesrat hatte das ebenfalls erkannt und schlug im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens eine ausgeklügelte Lösung vor. Unter dem Druck der Bankenlobby, denke ich, schreckte er dann zurück und brachte die Vorlage, wie wir sie jetzt vor uns haben. Die Einlagensicherung in dieser Form ist aber nicht krisenfest. Deswegen verlangt die SP-Fraktion in zwei wesentlichen Punkten eine Änderung. Wir wollen, wie das im Vernehmlassungsentwurf vorgesehen war, dass für die Sicherung der Einlagen ein Fonds gebildet wird. Das sichert die Ex-ante-Finanzierung; die Ex-ante-Finanzierung hat einen ganz grossen Vorteil, nämlich dass sie nicht krisenverstärkend wirkt wie die jetzt vorgeschlagene Ex-post-Finanzierung. Wir denken auch, dass die sogenannte Selbstregulierung der Banken - das sind Zahlungsverpflichtungen der Banken - nicht auf 6 Milliarden, sondern auf 10 Milliarden Franken erhöht werden soll; das ist die sogenannte Systemobergrenze. Dieser Systemobergrenze stehen 343 Milliarden Franken privilegierter Einlagen gegenüber. Damit kann kein grösserer Bankenkonkurs abgedeckt werden. In diesen beiden Punkten verlangen wir ganz klar eine Nachbesserung.
Ich möchte an dieser Stelle noch einen dritten Punkt erwähnen: Die beste Sicherung von Einlagen haben wir mit einem hohen Eigenkapital. Es ist deshalb hier festzuhalten, wie wichtig die "Too big to fail"-Vorlage in Bezug auf die beiden Grossbanken ist. Ich hoffe, dass da - der Gesetzentwurf ist ja jetzt im Vernehmlassungsverfahren - nicht wieder das Gleiche passiert wie bei dieser Vorlage, nämlich dass der Entwurf des Bundesrates verwässert und aufgeweicht wird.
Wir sind klar für Eintreten, aber wir sind zugleich ebenfalls klar der Meinung, dass die Einlagensicherung mit dem Schutz der kleinen Anlegerinnen und Anleger verbunden werden muss. Sie wissen alle: Der Anlegerschutz liegt in der Schweiz im Argen. Beim Konkurs der Lehman Brothers kamen Anlegerinnen zu Schaden - die Credit Suisse war damals beteiligt -, es wurde nur ein Teil des Schadens bezahlt, und dies nur unter öffentlichem Druck. Der Anlegerinnenschutz liegt vor allem deshalb im Argen, weil die Beweislage für die Anlegerinnen und Anleger in Bezug auf die Beratung durch die Banken und die Vermögensberater absolut schwierig ist. Sie haben auch deshalb eine schwierige Beweislage, weil es z. B. keine Protokollpflicht gibt; sie können nachher nicht nachweisen, dass sie falsch beraten worden sind.
Wenn jetzt gesagt wird - Herr Hassler hat das z. B. festgehalten -, wir wollten alle mehr Schutz für die kleinen Anleger, muss ich sagen: Nein, dem ist nicht so. Wir haben mit einer Motion verlangt, dass der Anlegerinnenschutz verbessert wird. Die CVP-Fraktion hat das auch verlangt. Was macht der Bundesrat? Er beantragt die Ablehnung dieser Motionen. Was ist denn das für ein Signal? So geht das nicht. Wir wollen heute die Gewissheit haben, dass zugleich [PAGE 198] mit dieser Änderung des Bankengesetzes auch der Schutz der Anlegerinnen und Anleger verbessert wird. Dazu muss nicht nur das Bankengesetz revidiert werden, Herr Hassler, das wissen wir, es müssen noch etliche andere Gesetze mit einbezogen werden. Der Rückweisungsantrag verpflichtet den Bundesrat, zusammen mit dieser Revision die übrigen nötigen Revisionen einzuleiten, damit endlich nicht nur die Einlegerinnen, sondern auch die Anlegerinnen geschützt sind.
Ich danke Ihnen, wenn Sie dem Rückweisungsantrag folgen.