Schwander Pirmin · Nationalrat · 2011-03-07
Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-03-07
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen aus folgenden drei Gründen, die Motion abzulehnen: [PAGE 207]
1. Der Bundesrat betrachtet die vorliegende Motion aufgrund des Entscheides des Bundesrates vom 13. März 2009 als gegenstandslos. Darum die rhetorische Frage: Warum ist der Bundesrat dennoch bereit, die vorliegende Motion im Sinne seiner Erwägungen bei der Festlegung der Verhandlungsstrategie aufzunehmen? Diese Folgerung ist für uns undurchsichtig und nicht logisch.
2. Ein Doppelbesteuerungsabkommen ist ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Artikel 26 des OECD-Musterabkommens befasst sich mit dem Informationsaustausch, mit dem Teil, der Amtshilfe ist, und nicht mit der Rechtshilfe. Er beinhaltet einen Anspruch auf Unterstützung zugunsten des ersuchenden Staates durch Gewährung von Informationen, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. In diesem Zusammenhang sind aber auch die Rechte des Steuerpflichtigen zu schützen. Als Erstes muss geklärt werden, ob dem Steuerpflichtigen durch die Anwendung des Abkommens ein Steuervorteil zukommt, der ihm ohne Abkommen nicht zukommen würde. Falls diese Voraussetzung erfüllt ist, darf nur derjenige Staat ein Auskunftsbegehren stellen, der auf Steuereinnahmen verzichtet. In allen anderen Fällen dient die Auskunft zur Durchsetzung von innerstaatlichem Recht und ist damit aus Sicht des Steuerpflichtigen rechtsstaatlich nicht zulässig. Dieses Spannungsfeld zwischen den Fiskalinteressen des ersuchenden Staates und den schützenswerten Interessen des Steuerpflichtigen ist nach unserer Meinung zugunsten des Steuerpflichtigen aufzulösen.
3. Das Bankkundengeheimnis nach Artikel 47 des Bankengesetzes bleibt gemäss Bundesrat in jedem Fall bestehen. Schon bisher gewährte das Bankkundengeheimnis in Steuerbetrugsfällen keinen Schutz; das ist bekannt. Weiterhin sollen auch in diesem Bereich keine "fishing expeditions" toleriert werden.
Zusammenfassend: Wir wollen keinen automatischen, einseitigen, auf die Steuerdelikte ausgerichteten Informationsaustausch. Die Amtshilfe soll auf den Einzelfall begrenzt bleiben, und es sollen keine "fishing expeditions" zugelassen werden. Amtshilfe soll insbesondere verweigert werden, wenn der ersuchende Staat Informationen verwendet, die in Verletzung des Schweizer Rechts beschafft worden sind.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, die Motion abzulehnen.