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Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-03-07

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-03-07

Wortprotokoll

Die allgemeinen Kaderbestimmungen der SRG sehen vor, dass langjährige Kadermitglieder nach dem Abgang bis zu 12 Monate entschädigt werden können. Die von Nationalrat Heer erwähnte Entschädigung ist zwischen Herrn Haldimann und der SRG ausgehandelt worden. Die beiden Parteien haben über die Details der Vereinbarung Stillschweigen vereinbart. Der Bundesrat hat aufgrund der Organisationsautonomie der SRG und der konkreten Umstände auch keine Veranlassung, finanzaufsichtsrechtlich einzuschreiten. Entschädigungen werden aus dem Budget der SRG finanziert, das heisst, drei Viertel davon stammen aus Gebührengeldern.