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Föhn Peter · Ständerat · 2012-06-05

Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-06-05

Wortprotokoll

In Artikel 45a geht es um die Ungültigerklärung der Ehe. Ich weiss, in vielen Kulturen sind sogenannte Stellvertreterehen immer noch zulässig, und in Absatz 5 geht es um diese Stellvertreterehen. Aber bei uns verstossen Stellvertreterehen ganz klar gegen den Kern unserer schweizerischen gesellschaftlichen Wertvorstellungen und auch klar gegen unser Recht. Das heisst, in der Schweiz geschlossene Stellvertreterehen werden nicht anerkannt, auch wenn sie dem Willen der Ehegatten entsprechen. Also gibt es in der Schweiz keine gültigen Stellvertreterehen.

Aber wir sollten in der Schweiz Stellvertreterehen, die im Ausland geschlossen werden, anerkennen? Nein, das geht mir eindeutig zu weit! Wir lassen uns in der Schweiz nicht fremdes Recht aufzwingen. Deshalb beantragt die Minderheit bei Artikel 45a einen neuen Absatz 5 mit folgendem Wortlaut: "Ehen, die in Abwesenheit der Braut oder des Bräutigams geschlossen wurden, werden nicht anerkannt." Diese Formulierung ist klar und eindeutig, und sie entspricht unserem Rechtsverständnis. Unser Rechtsverständnis ist klar umzusetzen. Ohne diesen Absatz erleichtern wir, einmal mehr, Zwangsheiraten. Wir machen hier aber ein Gesetz mit dem Titel "Massnahmen gegen Zwangsheiraten".

Sie kennen sicher auch Leute, die frei von jeglichen Heiratsabsichten mit der Familie in die Ferien fahren und nach den Ferien bei uns verheiratet die Arbeit wiederaufnehmen. Sie wurden verheiratet, zum Teil gegen ihren inneren Willen, auf Druck ihrer Familie oder ihres Clans. Es kann sogar sein, dass eine dieser verheirateten Personen eine Beziehung in der Schweiz pflegte, die nicht dem Willen ihrer Umgebung entsprach.

In unserer Kultur müssen beide Eheleute bei der Zeremonie anwesend sein. Bei der Heirat sollte und darf kein Zeitdruck bestehen. Es muss doch möglich sein, einen Termin zu finden, an dem beide Ehegatten anwesend sein können oder eben anwesend sein dürfen. Stellvertreterehen sind dem schweizerischen Rechtsempfinden völlig fremd, daher dürfen wir sie nicht anerkennen.

Ich bitte Sie, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.