Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2012-06-05
Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2012-06-05
Wortprotokoll
Als im Mai 2011 die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates die Vernehmlassung zu dieser Vorlage durchführte, war ich Vertreterin meines Kantons in der Konferenz der Kantonsregierungen. Die Debatte unter den Kantonen verlief damals ähnlich, wie sie heute in diesem Saal auch wieder verläuft. Aber interessanterweise ist es damals nicht zu einem Quorum für die Ausdehnung der Verfassungsgerichtsbarkeit gekommen. Das ist an und für sich erstaunlich, denn aus meiner Sicht, und ich denke auch aus der Sicht vieler Kantone, wäre das schlagende Argument eigentlich, dass damit die verfassungsmässige Kompetenzordnung zwischen Bund und Kantonen überprüft werden könnte, was heute nicht der Fall ist.
Auf der anderen Seite ist der Gesetzgeber ja ohnehin verpflichtet, die verfassungsmässige Ordnung einzuhalten und den Kompetenzen von Bund und Kantonen Rechnung zu tragen. Und man darf, auch als Kantonsvertreterin oder Kantonsvertreter, erwarten, dass sich der Gesetzgeber an diese verfassungsmässige Ordnung hält. Dass er das kann, hat er bei der Schaffung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit bewiesen, dem Hooligan-Gesetz. Da war der Gesetzgeber sehr kreativ. Er hat nämlich gesagt: Was wir tun, ist eigentlich verfassungswidrig, weil die geltende Kompetenzordnung zwischen Bund und Kantonen nicht eingehalten wird; die Kantone sind zuständig für die innere Sicherheit, nicht der Bund, deshalb befristen wir diese Bestimmungen des Bundesgesetzes. In der Zwischenzeit ist dieses Hooligan-Gesetz in ein Konkordat überführt worden.
Es ist auch nicht so, wie Kollege Stöckli sagt, dass diese verfassungsmässigen Fragen in Volksabstimmungen nie eine Rolle gespielt hätten. Ich erinnere an das Steuerpaket. Ich war damals gegen das Steuerpaket, weil es die Tarifhoheit der Kantone für die Wohneigentumsbesteuerung verletzt hätte. Die Gründe, warum das Steuerpaket in der Volksabstimmung letztlich falliert ist, mögen vielfältig gewesen sein, aber das war ein Grund einiger föderalistisch gesinnter Regierungsmitglieder, dagegen anzutreten.
Kollege Robert Cramer hat zu Recht darauf hingewiesen, dass es Aufgabe des Ständerates ist, auf die verfassungsmässige Ordnung, die Kompetenzteilung zwischen Bund und Kantonen, zu achten. Er hat das Raumplanungsgesetz angeführt; man könnte andere Beispiele nennen. Das Präventionsgesetz ist bereits erwähnt worden. Darin heisst es auch, dass die Anstrengungen im Bereich der Prävention "koordiniert" werden sollen. Ich muss Ihnen sagen: Immer wenn ich für einen Politikbereich den Satz "Bund und Kantone koordinieren ihre Anstrengungen" lese, dann läuten gewisse Alarmglocken, denn Professor Schweizer hat, für die innere Sicherheit und Artikel 57 der Bundesverfassung, zu Recht festgestellt, dass unter "Koordination" beim Bund immer mehr Kompetenzen des Bundes verstanden wird. Das heisst also, dass diese Koordination dazu führt, dass Kompetenzen hin zum Bund verschoben werden. Dabei wäre es unsere Aufgabe, hier Einhalt zu gebieten; es wäre unsere Aufgabe, hier sozusagen disziplinierend zu wirken und auch zu sagen: Turnunterricht, Musikunterricht ist Sache der Kantone und eben nicht Sache des Bundesgesetzgebers! Hierzu braucht es deshalb aus meiner Sicht keine Verfassungsgerichtsbarkeit, auch wenn dies auf den ersten Blick sympathisch scheint.
Kollege Recordon hat gesagt, die Ausdehnung der Verfassungsgerichtsbarkeit wäre sympathisch, eine Art "partage", wir sollten doch mit dem Bundesgericht unsere Kompetenzen teilen. Ich bin nicht der Meinung, dass es hier um eine Teilung geht, sondern ich meine, es geht um eine klare Machtverschiebung. Die heutige Machtbalance der drei Staatsgewalten im Bundesstaat würde sicherlich empfindlich gestört, wenn man hier eingreifen würde. Auch das demokratische Prinzip und die Mitsprache des Volkes würden hier geschwächt. Ich befürchte - ich sage das als ehemalige Justizdirektorin - auch eine Verpolitisierung der Justiz. Es ist nicht ganz an den Haaren herbeigezogen, wenn man hier in diesem Saal den amerikanischen Supreme Court zitiert. Man sieht, wie dort die Richterinnen und Richter nach ihrer Gesinnung ausgewählt werden - ob sie für oder gegen den Schwangerschaftsabbruch sind, ob sie für oder gegen die Gesundheitsreform sind -; das kann es ja nicht wirklich sein.
Zusammengefasst geht es ja letztlich darum, die Frage zu beantworten, wer in letzter Konsequenz für die Auslegung von Verfassungsnormen zuständig ist. Wollen wir diese Auslegung politisch entscheiden, oder will man sie richterlich [PAGE 443] entscheiden lassen? Ich bin der Meinung, dass es Aufgabe der Politik ist, hier zu entscheiden.
Ich bitte Sie deshalb, mit der Minderheit zu stimmen.