Luginbühl Werner · Ständerat · 2009-08-10
Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2009-08-10
Wortprotokoll
Der Minderheitsantrag würde, wie bereits erwähnt, den Abzug für die externen Kinderbetreuungskosten auf 8500 Franken statt auf die vom Bundesrat und der Mehrheit beantragten 12 000 Franken limitieren. Der Bundesrat selber hat in der Botschaft, neben der Variante 12 000 Franken, auch die Varianten 10 000 und 8500 Franken durchgerechnet. Ich gehe mal davon aus, dass das gemacht wurde, weil man auch einen Maximalabzug von 8500 Franken als gangbaren Weg beurteilt hat.
Der Vorschlag des Bundesrates für die familienexterne Betreuung hat Mindereinnahmen von 420 Millionen Franken zur Folge; jener der Kommissionsminderheit solche von rund 315 Millionen Franken. Die Kantone haben je 17 Prozent davon zu tragen.
Warum dieser Antrag? Einige Gründe wurden bereits erwähnt. Die effektiven Betreuungskosten betragen gemäss Botschaft in der Schweiz heute durchschnittlich zwischen 5000 und 6000 Franken. Wenn man beim maximalen Abzug deutlich über diesen Durchschnittswert hinausgeht, muss man sich bewusst sein, dass man vor allem die hohen Einkommen entlastet. Auch hier gilt meiner Auffassung nach, [PAGE 758] was ich beim Eintreten gesagt habe: Wenn die Mittel beschränkt sind, soll man sie dort einsetzen, wo der Handlungsbedarf am grössten ist. Dies ist nicht primär bei den hohen Einkommen der Fall. Bei gutverdienenden Paaren stehen beim Entscheid "Kinder - ja oder nein?" auch nicht die finanziellen Kosten eines Kindes an erster Stelle, sondern andere Argumente. Bei Paaren mit mittleren und tieferen Einkommen kann dies aber durchaus ein entscheidendes Kriterium sein. Der Rat muss sich bewusst sein, dass mit der Lösung der Mehrheit rund 170 dieser 420 Millionen Franken an Eltern mit einem steuerbaren Einkommen von 150 000 Franken und mehr gehen. Angesichts dieser Zahl schien es uns vertretbar, hier eine Reduktion vorzusehen. Das ist der erste Grund.
Der zweite Grund: Es gibt eine ganze Reihe von Kantonen, die massiv tiefere Abzüge vorsehen; Zürich 6000 Franken, Bern 3000 Franken, Waadt 1300 Franken. Mit 12 000 Franken ginge der Bund sehr weit. Der Druck auf die Kantone, hier nachzuziehen, wird rasch gross, und damit wird die Regelung eben auch für die Kantone rasch sehr teuer.
Der dritte Grund ist das Verhältnis von Kinderabzug im Elterntarif - für den setzen wir 185 Millionen Franken ein - und dem Abzug für die externe Betreuung; gemäss dem Antrag der Mehrheit setzen wir hierfür 420 Millionen Franken ein. Wenn man dieses Verhältnis sieht, ist es kein Wunder, dass der Eindruck entsteht, dass Frauen, die ihre Kinder selber betreuen, benachteiligt werden. Beim Antrag der Minderheit ist das Verhältnis ausgewogener.
Der vierte Grund sind die Minderausfälle von 100 Millionen Franken. Das ist angesichts der finanziellen Perspektiven des Bundes kein Pappenstiel und damit ein durchaus willkommener Nebeneffekt.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.