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AB 157236

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-09-10

Wortprotokoll

Ich habe ein gewisses Verständnis dafür, dass mein Vorredner, Nationalrat Spuhler, nicht wusste, worüber er sprach. Wer seine Vernehmlassungsantwort und jene der SVP gelesen hat, weiss, dass er nicht in der Minderheit sein sollte, sondern dass er mit uns in der Mehrheit sein müsste. Die SVP wollte in ihrer Vernehmlassungsantwort keine Änderung des bisherigen Rechtes bei Artikel 11 des StHG. Ob er in der WAK-NR falsch abgestimmt hat, weiss ich nicht. Ebenso sehr bin ich erstaunt, die FDP-Vertreter in dieser Minderheit zu finden. Die FDP war es, die 1988 die Gleichstellung aller Familien verlangt hatte. Es war ihre Frau Nationalrätin Vreni Spoerry, die damals ganz klar gesagt hat, dass diese Gleichstellung aller Familien allen Familien zugutekommen müsse.

Es geht hier in diesem Artikel um die steuerliche Entlastung der Familien von Alleinerziehenden. Diese Diskussion wurde erforderlich, weil sich der Gesetzgeber nach einem Bundesgerichtsurteil betreffend den Kanton St. Gallen nochmals mit dieser Frage auseinandersetzen musste. Das Bundesgerichtsurteil hätte eigentlich gefordert, dass man nochmals eine wirtschaftliche Überprüfung der Leistungsfähigkeit der Alleinerziehenden durchführen müsste, doch der Bundesgerichtsentscheid, wonach Einelternfamilien geringere Ausgaben als Zweielternfamilien haben, zeigte, dass dies nicht der Fall war, denn zahlreiche Einelternfamilien sind von Armut betroffen und auf die Unterstützung durch Sozialhilfe angewiesen. Zu behaupten, wie dies gewisse Kreise machen, dass diese Familien in einer wirtschaftlich besseren Ausgangslage seien als Zweielternfamilien, zeugt von einer Missachtung der wirtschaftlichen Analyse und der wirtschaftlichen Realität.

Das Bundesgericht hält in seinem Urteil weiter fest, dass der Gesetzgeber diese Gleichstellung - ich habe es bereits gesagt - explizit gewünscht und somit die nun vom Bundesgericht gerügte Verfassungswidrigkeit in Kauf genommen hat. In der Tat - ich habe es gesagt -: 1988, also vor mehr als zwanzig Jahren, wurde der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Familien festgehalten. Nationalrätin Spoerry sagte damals, dass die Nationalratskommission nicht mehr und nicht weniger als diese Gleichstellung wollte und dass das keinen Eingriff in die Tarifhoheit bedeutete. Es war also ein ganz klarer, bewusster Entscheid, und ich bitte Sie natürlich, das Rad nicht zurückzudrehen und nicht zwanzig Jahre zurückzufallen, denn die Realität hat sich geändert. In der Zwischenzeit sind die Einelternfamilien wesentlich zahlreicher, und sie sind heute ebenso wie damals von Armut betroffen.

Ich bitte Sie ganz klar, an der bewährten Praxis festzuhalten, dies auch aus einem weiteren Grund: Es ist doch erstaunlich, dass wir hier einen Paradigmenwechsel wagen würden, wenn wir die Minderheit unterstützten, obschon der Bundesrat bei der direkten Bundessteuer selber keinen Paradigmenwechsel vorsieht und grossmehrheitlich ganz klar am Grundsatz der Gleichbehandlung aller Familien festhält. Er nimmt nämlich bei der direkten Bundessteuer keine Änderung der bewährten Praxis vor und wird auch in Zukunft Einelternfamilien gleich behandeln wie Zweielternfamilien. Konkret heisst dies nichts anderes, als dass sich der Bundesrat bewusst ist, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Einelternfamilien keineswegs höher als jene von Zweielternfamilien ist. Somit anerkennt er in Bezug auf [PAGE 1463] die Äquivalenzziffern auch, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Ein- und Zweielternfamilien vergleichbar ist.

Unsere Fraktion kommt daher zum Schluss, dass der stärkeren Belastung der Einelternfamilien beim Familienausgleich Rechnung getragen werden muss. Mit der Aufrechterhaltung der Gleichbehandlung aller Familienformen bei der direkten Bundessteuer trägt die Mehrheit Ihrer Kommission dieser ökonomischen Betrachtung Rechnung.

Die CVP/EVP/glp-Fraktion wird aus diesen Überlegungen die Mehrheit der Kommission unterstützen. Ich bitte Sie, das Gleiche zu tun.