Spuhler Peter · Nationalrat · 2009-09-10
Spuhler Peter · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-09-10
Wortprotokoll
Wir diskutieren heute über die Besteuerung der Familien bzw. deren Entlastung. Ich glaube, das Thema wird schon fast so lange diskutiert, wie ich in diesem Rat dabei bin.
Ich erinnere mich, dass wir das ganze Thema im Jahr 2000 anlässlich des Steuerpaketes das erste Mal so richtig aufgegriffen haben. Leider Gottes wurde das Steuerpaket dann im Dezember 2001 vom Volk abgelehnt. Seit diesem Zeitpunkt arbeitet man in unterschiedlichen Intensitäten immer wieder an diesem Thema. Alle Fraktionen sind sich eigentlich einig: Wir müssen etwas in diese Richtung tun - aber was wir tun sollen, ist die grosse Frage. Ich erinnere Sie daran, dass das Problem der Heiratsstrafe im Oktober 2006 mit den Sofortmassnahmen entschärft wurde; die Auswirkungen waren ab 2007 und 2008 zu spüren. Der Bundesrat führte sodann sehr umfangreiche Vernehmlassungen durch und präsentierte entsprechende Resultate. Es gab eine Pattsituation speziell bei der Frage Individualbesteuerung versus Zusammenbesteuerung; das war auch bei den Kinderkosten bzw. den entsprechenden Fremdbetreuungskosten der Fall. Wie hoch die Abzüge sein sollen, war ebenfalls ein Dauerthema. Nun liegt endlich ein Vorschlag des Bundesrates vor: Es ist ein Abzug, ein Elterntarif. Dieser Tarif gilt für Paare mit Kindern und für Alleinerziehende, und zwar unabhängig vom Zivilstand.
Wenn wir uns zurückerinnern: Es geht natürlich - und da setze ich bei den Grundsätzen an - um eine horizontale und vertikale Steuergerechtigkeit, dies für Familien mit Kindern und für solche ohne Kinder. Wichtig ist auch, dass wir hier im Rat - und das erwarte ich auch von der Verwaltung - immer die Einfachheit des Steuersystems im Auge behalten. Es kann nicht sein, ist aber leider Gottes inzwischen so, dass dieses System immer komplexer und komplizierter wird und viele Bürger überfordert. Ein weiterer wichtiger Aspekt - ich erinnere an das Referendum, das von den Finanzdirektoren ausgelöst worden ist -: Es geht um die Sicherstellung der Tarifautonomie der Kantone. Schliesslich, Sie haben es auch heute Morgen bereits wieder hier am Rednerpult gehört, will die Linke eine Stossrichtung einschlagen, wonach wir irgendwann einen Systemwechsel vollziehen und eine negative Einkommenssteuer einführen sollten. Hier sind wir ganz klar der Meinung, dass das nicht geht. Die Steuerpolitik kann nicht mit der Sozialpolitik vermischt werden, und wir würden hier eine neue, grosse Umverteilungsmaschinerie aufbauen.
Wie sieht die Position der SVP-Fraktion aus? Wir sind grundsätzlich für Eintreten auf die Vorlage, haben aber einige Änderungsanträge. Wir unterstützen ebenfalls den Elterntarif, wie ihn der Bundesrat vorgeschlagen hat, und zwar auch mit dem Abzug von 155 Franken vom steuerbaren Einkommen. Bei der externen Kinderbetreuung sind wir der Meinung, dass dieser Abzug von 12 000 Franken durchaus unsere Unterstützung erfahren soll. Wir fordern aber, dass wir hier in diesem Punkt nicht eine neue Ungerechtigkeit schaffen und dass eben die traditionellen Familien ebenfalls in einer Form entlastet werden. Es kann ja nicht sein, dass wir mit einem solchen Steuerabzug einer Familie die Möglichkeit geben, ein Zweiteinkommen zu generieren, und diejenigen Familien, bei denen die Mutter zu Hause bleibt, wegen des Wegfalls eines zweiten Einkommens bestrafen.
Ich habe es bereits erwähnt: Ein weiterer sehr wichtiger Punkt ist, dass wir stoppen, wo es Richtung negative Einkommenssteuer geht. Sie haben bereits heute Morgen von Herrn Schelbert und auch von Herrn Rechsteiner gehört, in welche Richtung gezielt wird. Man argumentiert in der Familien- und Steuerpolitik immer mit der Entlastung und vergisst die Belastung. Wir haben immer zuerst eine Belastung, und immer weniger Steuerzahler werden immer stärker belastet, und dann kommen diese Argumentationen: Ja, wie wollen wir das hinkriegen, wenn 72 Prozent der Steuerpflichtigen ein Einkommen von unter 100 000 Franken haben? Hier ist natürlich klar, dass die Entlastung nicht sehr gross ist, weil bei diesen Einkommen eben auch keine grosse Belastung stattfindet.
Betreffend die einzelnen Artikel vielleicht ein kurzer Überblick; meine Kolleginnen und Kollegen aus der Fraktion werden dann noch spezifisch darauf eingehen: Beim Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer sind wir gegen den Antrag der Minderheit Leutenegger Oberholzer zu Artikel 14. Man versucht hier, durch eine Hintertüre die Pauschalbesteuerung abzuschaffen. Bei Artikel 33 in Kombination mit Artikel 212 sind wir selbstverständlich für die Minderheit III (Baader Caspar) mit dem Abzug von 10 900 Franken, würden aber im Fall, dass wir unterliegen sollten, den Antrag Wasserfallen unterstützen. Der Grundsatz "ein Kind, ein Abzug" ist sicher richtig, und zwar unabhängig davon, ob die Betreuung durch Eltern oder durch Dritte erfolgt. Bei Artikel 36 sind wir für die bundesrätliche Lösung, wie ich bereits ausgeführt habe. Hier haben wir gegenüber den Kantonen wieder einen Frontabschnitt geöffnet. Die Finanzdirektorenkonferenz hat sich bereits lautstark bemerkbar gemacht und in der Presse von einem "Selbstbedienungsladen" gesprochen. Ich denke, hier sollten wir aufpassen, dass wir nicht wie 2001 das Fuder überladen. Bei Artikel 212 sind wir ganz klar der Meinung, dass 12 000 Franken richtig sind; aber wir dürfen die traditionellen Familien, in denen die Mutter oder der Vater die Betreuung übernimmt, nicht vergessen.
Zusammenfassend: Die SVP-Fraktion unterstützt diese Vorlage im Grundsatz. Wir unterstützen den Elterntarif gemäss Bundesrat. Wir wollen keine Individualbesteuerung, und wir wollen keine Benachteiligung der traditionellen Familien; wir müssen versuchen, auch diese entsprechend zu entlasten. In Bezug auf die Einführung sind wir der Meinung, dass wir das ganze Paket auf den 1. Januar 2010 einführen sollten. Denken Sie daran, dass die Auswirkung in der Rechnung erst ein Jahr später erfolgt.