preparatory:AB 157288
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-09-10
Wortprotokoll
Das Motto dieser heutigen Debatte lautet: "Jetzt sind die Familien dran!" Quer durch alle Gruppen und Fraktionen ist dieser Wille, dieser Wunsch zum Ausdruck gekommen. Ich glaube, wir stehen in der Tat vor einer Lösung. Wir wollen gemeinsam, dass die Kinderkosten steuerlich berücksichtigt werden; das ist unser Ziel. Wenn ich die Fahne und die Minderheitsanträge anschaue, muss ich allerdings feststellen, dass wir jetzt noch einige Hindernisse aus dem Weg räumen müssen, um den Familien tatsächlich den ihnen gebührenden Platz im Steuersystem einzuräumen.
Gestatten Sie mir zum Eintreten einige Bemerkungen. Als Erstes möchte ich einen ganz kurzen Rückblick auf die Steuerpolitik der letzten Jahre werfen, um Ihnen zu zeigen, wo und wie dieses Familienpaket eingepasst wird. Wir haben zu Beginn des Jahrzehnts, im Jahr 2001, mit der Vorlage über die Unternehmenssteuerreform I begonnen. Damals ging es insbesondere um die Besteuerung von Holdinggesellschaften. Wir wissen in der Zwischenzeit, dass sich diese Reform ausbezahlt hat. Wir haben heute mehr Holdings, wir haben mehr Einnahmen aus Steuern von juristischen Personen. Anschliessend kam die Sofortmassnahme im Bereich der Ehepaarbesteuerung. Dort ging es darum, den Zweiverdienerabzug zu erhöhen und für alle Ehepaare einen Verheiratetenabzug vorzusehen. Anschliessend, in einer dritten Phase, haben Sie die Unternehmenssteuerreform II über die Bühne gebracht. Dort ging es in erster Linie um die Teilbesteuerung von Dividenden und um verschiedene Anliegen im Zusammenhang mit KMU. Die Auswirkung dieser Steuerreform können wir Ihnen noch nicht beziffern, aber es zeigt sich, dass diese neuen Vorschriften umgesetzt werden, dass also auch diese Steuerreform ihre Wirkung entfaltet.
Jetzt stehen wir vor der Besteuerung von Familien mit Kindern, also in einer nächsten Etappe. Wie auf einer Bergtour haben wir gleichsam immer mit dem linken Bein die Unternehmensbesteuerung initiiert, mit dem rechten Bein die Besteuerung natürlicher Personen, und so sind wir abwechslungsweise emporgestiegen. In dieser Logik haben Sie in den letzten Jahren Steuerpolitik betrieben, und ich glaube, das war eine ausgewogene Steuerpolitik, die die Individuen und die Unternehmen jeweils entlastet hat.
Die nächste Phase wird in der Tat wiederum in Richtung einer weiteren Unternehmenssteuerreform gehen, allerdings erst im nächsten Jahr, dann nämlich, wenn wir die Frage der Konzernbesteuerung, die Frage der Steuererleichterung für Investitionen und, en passant, auch die Situation mit der Europäischen Union, mit der wir ja einen Dialog zum Steuerstreit führen, bereinigt haben werden. Damit setzt sich dieses Muster in der Entwicklung der Steuern fort. Parallel dazu haben wir in meinem Departement eine Menge von Projekten bearbeitet, Fragen gestellt, zum Beispiel in Bezug auf Abzüge. Es sind immer wieder neue Abzüge vorgeschlagen worden, wir haben sie jeweils erläutert: Abzüge in den Bereichen Energie, Gebäude, Ausbildung, Auto usw.
Dann kam die Phase Individualbesteuerung versus Zusammenveranlagung. Mehrere Rednerinnen und Redner haben darauf hingewiesen, dass wir uns hier in einer Pattsituation befinden. Die eine Hälfte, auch im Ständerat, neigt der Individualbesteuerung zu, die andere Hälfte der Zusammenbesteuerung. Wir haben gesehen: Aus diesem Patt kommen wir einstweilen nicht heraus. Das Ergebnis war dann die Ehepaarbesteuerung, ergänzt um die Besteuerung von Familien mit Kindern.
Wir haben auch die einkommensabhängigen Steuergutschriften geprüft, wir haben uns mit der Frage der Flat Rate Tax auseinandergesetzt, wir arbeiten derzeit an der Entwicklung einer Abgeltungssteuer mit der Frage, ob das ein Muster sein könnte usw. Auf beiden Ebenen also, auf der theoretisch-dogmatischen Ebene und auf der Projektebene, haben wir Etappe um Etappe hinter uns gebracht.
Nun zu den Rückweisungsanträgen: Ich bitte Sie, diese Rückweisungsanträge nicht anzunehmen. Die Fragen, die dort im Hinblick auf eine Rückweisung gestellt werden, kann ich Ihnen summarisch gerne beantworten.
Zunächst einmal noch die finanzpolitische Würdigung: Die Familienbesteuerungsreform ist in der Finanzplanung für die Jahre ab 2011 vorgesehen. Es ist nicht etwas Zusätzliches, das wir noch finanzieren müssen, es ist bereits drin. Dasselbe gilt auch für die Mehrwertsteuerreform Teil 1, für den Teil also, der der Struktur des Mehrwertsteuergesetzes galt. Diese Ausfälle sind in der Finanzplanung ebenfalls vorgesehen. Trotzdem ist es natürlich so, dass zusammen mit der kalten Progression, über die Sie ja in dieser Session auch noch einmal befinden werden, ein Ausfall in der Grössenordnung von mindestens 800 Millionen Franken zu erwarten ist. Weil die Finanzplanung in ordentlicher Fortschreibung der Ausgaben vorsieht, dass wir im nächsten Jahr ein Defizit von etwas über 2 Milliarden Franken bekommen, und weil dieser Betrag ab dem Jahr 2011 bis auf 4 Milliarden Franken ansteigen könnte, wird es natürlich relevant, ob diese Steuerreformen 2010 oder 2011 in Angriff genommen werden. Der Bundesrat beantragt Ihnen das Jahr 2011.
Die übrigen Kompensationen, die nötig sind, um ab 2011 ein schuldenbremsenkonformes Budget zu bekommen, sind unterwegs:
1. Es wird eine Aufgabenüberprüfung durchgeführt; sie wurde hier auch moniert. Entscheidungen diesbezüglich hat der Bundesrat längst getroffen, indem er sagte, die sechzehn wichtigsten Aufgabenbereiche des Bundes sollten für die nächsten Jahre je eine Wachstumsquote bekommen. Im [PAGE 1449] Rahmen dieser Wachstumsquoten werden sich auch die Budgetzahlen entwickeln. Das ist unterwegs.
2. Wir werden Ihnen für gewisse Ausgaben Moratorien vorschlagen müssen. Das heisst, für Ausgaben, die eigentlich schon beschlossen sind, werden wir eine Verlängerung vorsehen müssen; wir werden Sie bitten müssen, die Inkraftsetzung um ein, zwei Jahre zu verschieben. Darunter gibt es eine ganze Anzahl von Geschäften, die Sie kennen, aber auch solche, die noch nicht bekannt sind. Der Ständerat hat zum Beispiel im Frühjahr eine Motion gutgeheissen, welche die Schaffung eines Solarfonds in der Grössenordnung von einer Milliarde Franken zum Ziel hat; aber im Ständerat hat niemand gesagt, wie man das finanziert. Nun müssten wir für solche Projekte ein Moratorium anstreben.
3. Wir bitten Sie, die Inkraftsetzung der Steuerreformen auf das Jahr 2011 vorzunehmen.
Zur zweiten Forderung des Minderheitsantrages II (Rechsteiner Paul), zur Verschärfung der Progression: Die heutige direkte Bundessteuer hat schon eine sehr scharfe Progression, und ich kann schlecht nachvollziehen, weshalb man sie noch zusätzlich verschärfen sollte. Ich sehe im Gegenteil darin die Gefahr, dass wir bei einer weiteren Verschärfung der Progression eine Erhöhung der Grenzsteuersätze bekommen. Das ist eine ganz unwillkommene Entwicklung. Es würde eine Verminderung der Erwerbsanreize bedeuten, und das ist natürlich volkswirtschaftlich schädlich. Das Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit würde bei einer weiteren Verschärfung der Progression arg strapaziert, würde ich einmal sagen.
Deshalb ersuche ich Sie, diese Spuren nicht weiterzuverfolgen, die Minderheitsanträge abzulehnen und auf die Vorlage einzutreten.
Ich habe in einem weiteren Punkt ein Anliegen, das hier mehrfach diskutiert wurde. Auf die Gefahr hin, dass ich dann bei den entsprechenden Artikeln nochmals damit komme, möchte ich doch im Zusammenhang mit dem propagierten Prinzip "ein Kind, ein Abzug" zwei, drei kurze Ausführungen machen, namentlich auch in Richtung der Antragsteller und der SVP-Fraktion.
Das Steuerrecht soll nicht eine bestimmte Familienform besser- oder schlechterstellen. Das ist nicht Ziel des Steuerrechtes, sondern alle Familienformen sollen letztlich nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert werden. Eltern, die ihre Kinder fremdbetreuen lassen oder fremdbetreuen lassen müssen, werden im geltenden, heutigen Recht der direkten Bundessteuer gegenüber den traditionellen Ehen - so nennt man jene, bei denen ein Elternteil einer Erwerbstätigkeit nachgeht und der andere die Betreuung wahrnimmt - eben steuerlich schlechtergestellt. Das ist die heutige Ausgangslage. Der Grund liegt darin, dass dem heutigen Zweiverdienerehepaar eben nicht das gleiche Einkommen zur Verfügung steht wie dem Einverdienerehepaar in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen, weil es ja zuerst die Kosten der Fremdbetreuung der Kinder zu bestreiten hat. Von dieser Ausgangslage müssen wir ausgehen.
Frau Moret hat ein Beispiel genannt. Ich möchte ein ähnliches Beispiel erwähnen und diesmal von oben rechnen. Sie hat eben von unten die Einkommen addiert, und ich gehe jetzt von der Gesamtsumme nach unten. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Ehepaars mit 100 000 Franken Einkommen, das die Kinder selber betreut, ist grösser als jene eines Ehepaars, welches nach Bezahlung der Kinderbetreuungskosten eben nur noch 90 000 Franken zur Verfügung hat. Es ist mir und der Mehrheit in der Kommission offenbar nicht gelungen, diese mathematischen Zusammenhänge plausibel zu machen. Ich versuche es immer wieder. Ich werde es dann vielleicht nochmals tun, wenn wir beim entsprechenden Artikel sind.
Mit der Einführung des Abzuges der Kosten für die Fremdbetreuung kann die heutige steuerliche Benachteiligung von Eltern, die ihre Kinder eben fremdbetreuen lassen müssen, um ein zusätzliches Erwerbseinkommen zu erzielen, behoben werden. Die Eltern sollen eben die Gestaltungsmöglichkeit für ihr Familienleben haben, ohne dass das Steuerrecht bestimmte Formen bevorzugt oder benachteiligt. Die Aussage, wir würden hier gewissermassen traditionelle Familien benachteiligen, stimmt in dieser Form eben nicht. Abgesehen davon: Wir können ja nur die nachgewiesenen Kosten zum Abzug zulassen. Diejenigen, die höhere Kosten haben, haben eben bessere Möglichkeiten als jene, die tiefere Kosten haben. Das wollte ich hier beim Eintreten doch einmal in aller Klarheit präsentiert haben.
Damit komme ich schon zum letzten Punkt, nämlich zu den verschiedenen Initiativen und Vorstössen, die teilweise hier schon präsentiert worden sind. Ich bitte Sie, im Anschluss an die Behandlung dieser Gesetzesvorlage mit all diesen Vorstössen aufzuräumen. Ich glaube, wir sollten hier einmal Tabula rasa machen und gewisse Dinge dann neu aufgleisen. Wenn wir den Überblick über sämtliche Steuervorlagen im Familienbereich haben - die Sofortmassnahmen im Zusammenhang mit der Ehepaarbesteuerung und die neue Besteuerung der Familien mit Kindern -, dann sollten wir uns wieder einmal Rechenschaft geben, in welche Richtung wir uns bewegen. Ich sage Ihnen heute schon: Eine Richtung, die dringend einzuschlagen sein wird, ist die Vereinfachung unseres Steuersystems. Wir sind nämlich daran, das Gegenteil zu tun. Wir schaffen ständig neue Abzüge. Die sind ungerecht, weil sie diejenigen benachteiligen, welche die Abzüge nicht beanspruchen können, und weil sie letztlich davon ausgehen, dass andere Steuerpflichtige die Ausfälle finanzieren müssen. In diesem Bereich müssen wir dann einmal ansetzen. Eine Easy Swiss Tax oder wie immer man das dann nennt, ist wahrscheinlich eines der nächsten grösseren Projekte, die wir angehen müssen, weil in diesem Bereich die Ungerechtigkeiten einfach zunehmen.
Ich bitte Sie, auf diese Vorlage einzutreten - das fällt mir nicht schwer, nachdem ich gehört habe, dass eigentlich niemand fundamental opponiert - und sie dann im Sinne der Mehrheit Ihrer Kommission zu behandeln. Bezüglich des Inkrafttretens bin ich mit der Mehrheit Ihrer Kommission allerdings nicht einverstanden. Ich werde mich dort dann noch einmal zu Wort melden.