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preparatory:AB 157307

Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-09-10

Wortprotokoll

Damit wir von den gleichen Zahlen reden, bitte ich Sie, Seite 6 der Fahne mit den Zahlen zu den Artikeln 212 und 214 aufzuschlagen; das andere ist ja nur eine Umrechnung in das bisherige Pränumerandosystem.

Diese Steuerentlastungsvorlage besteht aus zwei Teilen: einerseits aus der Einführung des Abzugs für ausserfamiliäre Kinderbetreuung, andererseits aus der Einführung des Elterntarifs. Alles zusammen kostet den Bund 500 Millionen Franken. Nun kann man diese beiden Elemente gesondert beleuchten, man kann auch gesondert darüber abstimmen, oder man kann sie miteinander verbinden. Ich verbinde sie miteinander, sie sind in meinem Antrag untrennbar verbunden, indem wir den Abzug für ausserfamiliäre Kinderbetreuung von 12 000 auf 8500 Franken reduzieren und dafür die Gutschrift auf dem Steuerbetrag von 170 auf 340 Franken verdoppeln. Das sind für mich zwei kommunizierende Gefässe, darum stimmen wir mit meinem Antrag über beides ab. Die Minderheit IV (Schelbert) will nur im ersten Punkt das Gleiche wie ich, sie will nämlich auch den Drittbetreuungsabzug reduzieren; hingegen will sie die 100 Millionen Franken, die damit verbunden sind, nicht umschichten. Ich sage das einfach zur Klärung.

Bei meinem Antrag geht es um die 100 Millionen Franken, die aus dem Gefäss Drittbetreuungsabzug weggenommen und in das Gefäss Elterntarif gelegt werden. Warum diese Umschichtung? Ein Vergleich der Abzüge für ausserfamiliäre Kinderbetreuung in den Kantonen - immerhin kennen 24 Kantone einen solchen Abzug - zeigt, dass der Durchschnitt dort bei etwa 5500 Franken liegt. Im besten Kanton liegt der Abzug bei 10 000 Franken, dann kommt mein Kanton, dort liegt er bei 9000 Franken, alle anderen sind darunter. Verglichen mit dem, was die Kantone heute haben, sind wir mit 8500 Franken also sehr, sehr gut im Rennen. Das wichtigere Argument ist für mich aber, dass wir diese 100 Millionen Franken, sozial gesprochen, an einem anderen Ort platzieren. Der Abzug für Kinderbetreuung ist im Wesentlichen für die oberen Einkommen, für den oberen Mittelstand vorteilhaft. Der Elterntarif, die Gutschrift auf dem Steuerbetrag, ist im Wesentlichen für die unteren Einkommen, für den unteren Mittelstand vorteilhaft. Mit meinem Antrag werden also, sozial gesprochen, 100 Millionen Franken von oben nach unten verlegt. Damit haben wir etwas mehr Gleichheit zwischen diesen beiden Gefässen, also etwas mehr Gerechtigkeit hergestellt. Bei der Variante der Mehrheit ist die Gewichtung unserer Meinung nach nicht richtig, es ist zu viel Gewicht auf das Gefäss Drittbetreuungsabzug gelegt und zu wenig auf das Gefäss Gutschrift auf dem Steuerbetrag.

Das ist der Inhalt meines Antrages. Wir stimmen dann also über beides gleichzeitig ab. Ich bitte Sie, dem Antrag unserer Minderheit zuzustimmen.