Joder Rudolf · Nationalrat · 2014-09-23
Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-09-23
Wortprotokoll
Bei der zweiten Differenz, bei Artikel 85, möchte ich Ihnen im Namen der vorberatenden Kommission Festhalten und somit die Streichung dieses Artikels beantragen. Die Argumente sind die folgenden:
Gemäss Absatz 1 sollen die Kantone eine Beobachtung der Urnengänge ermöglichen. In der Vernehmlassung hat sich die Mehrheit der Kantone gegen diese Bestimmung ausgesprochen. Die Kantone kennen und praktizieren auch erfolgreich verschiedene Formen von Auszähl-, Kontroll- und Beobachtungsmethoden bei Urnengängen. Diesbezüglich sind bisher keine Probleme aufgetreten. Es macht keinen Sinn, die verschiedenen Methoden in den Kantonen ohne jegliche Rechtswirkung nochmals in einem Bundesgesetz aufzuzählen.
In Absatz 2 wird mit einer Kann-Formulierung stipuliert, dass der Bundesrat internationale Organisationen zur Wahlbeobachtung in die Schweiz einladen kann. Eine Kann-Formulierung macht auch hier keinen Sinn: Entweder besteht eine Pflicht zur Einladung internationaler Organisationen zur Wahlbeobachtung in der Schweiz, und dann muss das gesetzlich geregelt werden, oder es besteht eben keine Pflicht, und dann ist eine gesetzliche Erwähnung nicht notwendig. Schon mehrmals hat der Bundesrat die OSZE zur Wahlbeobachtung eingeladen, und zwar ohne gesetzliche Grundlage. Gegenüber der OSZE sind wir den Verpflichtungen sicher nachgekommen. Wir sind der Meinung, dass Absatz 2 ebenfalls nicht nötig ist.
Ich bitte Sie, dem Antrag der vorberatenden Kommission zuzustimmen.