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Schmid Samuel · Bundesrat · 2001-09-24

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2001-09-24

Wortprotokoll

Mit der Botschaft über die militärischen Bauten für das nächste Jahr beantragt der Bundesrat Verpflichtungskredite in der Höhe von 409 Millionen Franken. Ich beschränke mich auf einige Grundsätze, nachdem die Kommission mit ihren Subkommissionen die einzelnen Objekte untersucht und analysiert hat und die Kommission dem Bauprogramm am Schluss ohne Gegenstimme zugestimmt hat.

Immerhin: Gerade die Fragen, die aufgeworfen worden sind, veranlassen mich, zum allgemeinen Teil trotzdem etwas zu sagen. Die beantragten Verpflichtungskredite sind über 30 Millionen Franken höher als im Vorjahr, liegen aber immer noch 10 Millionen Franken tiefer als in der Investitionsplanung 2002 vorgesehen. Mit den gemäss Finanzplanung 2002-2004 erwarteten Zahlungskrediten können die bisher bewilligten und die neuen Vorhaben realisiert werden.

Die im Rahmen der Ämterkonsultation begrüssten Stellen, insbesondere die Eidgenössische Finanzverwaltung und auch das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, stimmen der Botschaft zu. Die Immobilienbotschaft Militär 2002 ist grundsätzlich auf die Bedürfnisse der künftigen Armee ausgerichtet, nimmt also die Analyse des Sicherheitspolitischen Berichtes auf. Die Bedürfnisse werden im Übrigen auch weiterhin laufend überprüft und, wo nötig, priorisiert. Für die Realisierung aller für die "Armee XXI" notwendigen Vorhaben wird eine Erhöhung der Verpflichtungskredite ab 2003 unumgänglich sein. Wir machen im Moment das absolute Minimum.

Mit einer Verzichtplanung - da hat die Kommission zu Recht auch entsprechende Unterlagen verlangt - wird verhindert, dass bewilligte Vorhaben, welche für die "Armee XXI" nicht mehr notwendig sein werden, überhaupt noch umgesetzt werden. So wird zum heutigen Zeitpunkt auf dreizehn bewilligte Projekte in der Höhe von 22 Millionen Franken verzichtet. Dank einer Verschiebungsplanung werden bewilligte Projekte erst dann realisiert, wenn deren Nutzen für die "Armee XXI" definitiv erwiesen ist. So ist für etwa vierzig Projekte ein Planungsstopp erlassen worden. Wir machen also zugunsten der Angehörigen der Armee für zeitgemässe Unterkünfte, zeitgemässe Ausbildungseinrichtungen und Einsatzinfrastrukturen das absolut Notwendige, um auch nicht das Parlament in seinen Beratungen zum Projekt "Armee XXI" zu präjudizieren.

Zu den aufgeworfenen Fragen:

Ich nehme gerne kurz Stellung zu der von Ihnen angesprochenen Problematik. Ich stimme mit Herrn Béguelin darin überein, dass wahrscheinlich die Diskussion dann intensiver beim Rüstungsprogramm zu führen ist. Soweit hier Bauprojekte betroffen sein könnten, ist die Antwort insoweit gegeben, als wir sie hier laufend überprüfen und eine Zustimmung nicht mit einem Ausführungszwang gleichsetzen. Wenn sich also in der Planung etwas anderes ergibt, haben wir - was die Mittel und die zuständigen Stellen betrifft - den entsprechenden Auftrag, Projekte anders zu beenden oder allenfalls zu stoppen.

Zu den direkten Auswirkungen der Terroranschläge vom 11. September 2001: Diese können einen Einfluss auf die Bauinfrastruktur haben. Sie haben in diesem Rat - ich mag mich ja persönlich daran erinnern - im Rahmen des Sicherheitspolitischen Berichtes intensiv über die Sicherheitspolitik des Bundes diskutiert. Dort sind die Probleme der so genannt asymmetrischen Kriegführung ausdrücklich diskutiert worden. Selbstverständlich ist das Geschehene tragisch und unbegreiflich, selbstverständlich sind wir alle schockiert. Aber letztlich ist es leider nicht neu. Neu ist höchstens, dass das schier Undenkbare plötzlich denkbar sein muss. Die Analyse des Sicherheitspolitischen Berichtes war auch Grundlage für das Projekt "Armee XXI", das in der Vernehmlassung war und das von uns jetzt - gestützt auf die [PAGE 546] Antworten in der Vernehmlassung - auch nachbearbeitet wird.

Selbstverständlich haben wir nach dem 11. September 2001 auch analysiert, ob zusätzliche Korrekturen anzubringen sind. Im Einzelnen werden wir das, wie gesagt, später miteinander zu diskutieren haben. Ganz allgemein kann ich aber sagen, dass hier so weit keine Änderungen von Relevanz ersichtlich sind. Denn was machen wir, und was ist letztlich infrastrukturrelevant? Wir müssen die Armee verkleinern. Das hat verschiedenste Gründe und ist in der Vernehmlassung an sich nicht bestritten worden.

Wenn die Armee verkleinert wird, aber auf der anderen Seite die Risikopalette breiter wird - da verweise ich auf den Sicherheitspolitischen Bericht und insbesondere auf die Diskussion hier im Rat -, dann heisst das, dass die einzelnen Frauen und Männer, die Militärdienst leisten, intensiver und besser auszubilden sind. Das hat Konsequenzen in Bezug auf die Grundausbildung. Hier werden wir über ein Problem sprechen müssen: In der Vernehmlassung ist verschiedentlich gefordert worden, die Rekrutenschule sei ganz massiv kürzer anzusetzen als im Vernehmlassungsentwurf vorgesehen. Auch in der Armee gelingt es nicht, die Ausbildung breiter und glaubwürdiger zu machen, aber gleichzeitig die Ausbildungszeit zu verkürzen. Ich mache hier keine weiteren Ausführungen, weil es nicht der Ort dafür ist. Aber infrastrukturrelevant kann es natürlich sein, weil es entsprechende Unterkünfte braucht, wenn es mehrere Schulen gibt und die Kurse länger sind.

Eine weitere solche Folgerung könnte aus dem Grundsatz der Modularität gezogen werden. Auch er ist ja umstritten - zu Unrecht, wie ich meine. Denn genau die Modularität ist eine weitere Konsequenz aus den Problemen, die sich aus der asymmetrischen Kriegführung ergeben. Die bisherigen Grossen Verbände waren auf die Angriffsformationen des Warschauer Paktes zugeschnitten, um dies sehr deutlich zu sagen. Das entsprach den entsprechenden Angriffsäquivalenten. Aber in der asymmetrischen Kriegführung ist der Gegner, mindestens der im Moment wahrscheinlichere Gegner, nicht mehr in der gleichen Formation greifbar. Das heisst, der Auftrag für unsere Verbände ist nicht mehr so eng zu umgrenzen - ich kam schon bei der Ausbildungsfrage auf dieses Thema zu sprechen. Weil der Gesamtauftrag nicht mehr so eng zu umgrenzen ist, brauchen wir die Modularität, um dem eingesetzten Element eine höhere Flexibilität zu geben.

Im Übrigen ist dies letztlich nichts Neues; ich komme bei der letzten Frage dann noch darauf zu sprechen. Ich war seinerzeit mit meinem Bataillon in Genf zur Bewachung der Konferenz mit Arafat. Wir waren Teil eines Bereitschaftsregimentes. Eingesetzt wurde nicht unser Bereitschaftsregiment, sondern eine spezielle Brigade, verstärkt durch zwei Infanterieformationen, eine Flab-Formation usw.

Diese Modularität hat eigentlich eine lange Praxis. Sie kann wiederum infrastrukturrelevant sein, aber genau das ist berücksichtigt. Also bin ich überzeugt, dass das, was hier präsentiert wird, nicht nur - natürlich - dem Konzept "Armee XXI", sondern genau in diesen infrastrukturrelevanten Punkten auch der Diskussion des Sicherheitspolitischen Berichtes entspricht. Deshalb glaube ich, dass Sie diesem Kredit mit Berücksichtigung dieser Eingriffsbremse über den Planungsstopp zustimmen können.

Ein Letztes noch, was die Kleinflugzeuge anbelangt: Wir haben jetzt eine koordinierte Luftraumüberwachung, und diese umfasst selbstverständlich ebenfalls den unteren Luftraum, denn diese Kleinaviatik wird auch entsprechend gesteuert und verfolgt. Aber immerhin gibt es auch dort radartote Räume, und deswegen brauchen wir nach wie vor eine Flab-Truppe. Gerade in Genf, an der erwähnten Konferenz, wurde seinerzeit der Luftraum bereits von Cointrin aus überwacht, aber es gab einen radartoten Raum auf einer Seite des Uno-Gebäudes, das ergänzend durch militärische Flab und Radar geschützt wurde. Sie sehen auch hier, dass diese Praxis eigentlich nicht neu ist. Wir setzen alles dafür ein, dass wir auch hier eine höhere Bereitschaft erhalten: dank intensiverer Ausbildung, dank entsprechender Modularität und auch dank dem Umstand, dass inskünftig mehr Truppen aus dem Stand eingesetzt werden können sollen, als das bisher der Fall war. Aber ich will nicht die Diskussion um die "Armee XXI" vorwegnehmen.

Damit hoffe ich, das Projekt begründet zu haben - soweit das, gestützt auf die Anträge der Kommission und gestützt auch auf den Umstand, dass kein anderer Antrag vorliegt, nötig war. Ich beantrage Ihnen, dem Projekt, dem Beschlussentwurf und dem Antrag des Bundesrates zuzustimmen.