Schmid Samuel · Bundesrat · 2001-09-24
Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2001-09-24
Wortprotokoll
Der Motionär verlangt eine Änderung des Militärgesetzes in dem Sinn, dass das VBS einen Teil der Kosten übernehmen soll, die den Gemeinden für die Sanierung oder den Neubau von Schiessanlagen aufgrund von Umweltschutzauflagen entstehen. Die obligatorischen Schiessübungen sind eine Aufgabe, die der Bund an die Kantone delegiert hat. Demzufolge gehen die Kosten grundsätzlich zulasten der Kantone und der Gemeinden. Wahrscheinlich bin ich neben dem Motionär der Letzte, der es begrüssen würde, wenn das Schiesswesen einen Einbruch erleiden würde. Aber auch ich habe mich an die Möglichkeiten und auch an die Aufgabenverteilung zu halten, die in unserer Gesetzgebung bestehen.
Sanierungen oder der Neubau von Schiessanlagen können wegen Lärmproblemen oder Altlasten nötig sein, durch Vorschriften, die der Bund erlassen hat. Lärmprobleme haben sich seit jeher durch eine geeignete Standortwahl vermeiden lassen. Im Rahmen der Bevölkerungsentwicklung und der Ausdehnung der Siedlungsgebiete ist es dennoch vielerorts zu Interessenüberlagerungen im Zusammenhang mit bestehenden Schiessanlagen gekommen. Zur Vermeidung derartiger Überlagerungen stehen den Kantonen und Gemeinden die Mittel der Raumplanung zur Verfügung. Das ist an sich so, und die Lärmimmissionen sind voraussehbar. In etlichen Fällen haben sich Kantone und Gemeinden für die Siedlungsentwicklung und gegen bestehende Schiessanlagen entschieden. Es muss nun davon ausgegangen werden, dass sie damit auch potenzielle Lärmprobleme in Kauf genommen haben. Sie mussten sich bewusst sein, dass dies zur Sanierung führen kann, deren Kosten sie dann eben folgerichtig zu tragen haben.
Im Bereich der Altlasten kann wegen der Umweltschutzgesetzgebung die Sanierung eines Kugelfanges notwendig sein. Der Bundesrat hat im Zusammenhang mit der Motion Heim Alex 00.3702 ("Kostenbeteiligung des Bundes an der Sanierung von schadstoffbelasteten Böden bei Schiessanlagen") seine Bereitschaft erklärt, eine Kostenbeteiligung des Bundes in diesen Fällen zu prüfen, denn die Kantone und Gemeinden hatten im Gegensatz zum Lärmschutz keine genügenden technischen und planerischen Mittel, um derartige Sanierungen gänzlich zu verhindern.
Eine Kostenbeteiligung des Bundes würde zudem insoweit zu einer Rechtsungleichheit führen, als die Sanierungsfrist im Jahre 2002 ausläuft und viele Gemeinden und auch Vereine natürlich riesige Anstrengungen unternommen haben, um ihre Sanierungen abzuschliessen. Es gilt auch darauf hinzuweisen, dass die Anzahl der Schiesspflichtigen in der "Armee XXI" wesentlich kleiner sein wird als heute. Die Belastungen und Kosten aufgrund der obligatorischen Schiessübungen werden somit ebenfalls zurückgehen.
Aus diesen Gründen bin ich gezwungen, Ihnen zu beantragen, die Motion nicht zu überweisen.