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Minder Thomas · Ständerat · 2014-09-24

Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-09-24

Wortprotokoll

Das Resultat des Mitberichtes der SPK - ich spreche als deren Mitglied und aus deren Optik - ist dasselbe wie jenes des Berichtes der WAK und der Botschaft des Bundesrates. Alle drei Instanzen empfehlen, die Volksinitiative für gültig zu erklären. Der Antrag Diener Lenz auf eine Rückweisung an die Kommission endet in einer Nullrunde. Das Volk versteht solche Turnübungen und Zusatzschlaufen nicht; sie werden als reine Zeitverzögerung wahrgenommen. Zu Recht wurde die Frage gestellt, ob es zukünftig bei Volksinitiativen vermehrt oder sogar stets Zusatzberichte durch Zweitkommissionen gebe. Ich hoffe, dies sei nicht der Fall. Ganz grundsätzlich bin ich der Meinung, wir sollten Volksinitiativen schneller behandeln, gerade wenn wie hier sowieso kein Gegenvorschlag in Bearbeitung ist. Bei vielen Volksinitiativen sind die Meinungen ohnehin gemacht. Die Unterstützung oder Nichtunterstützung einer [PAGE 914] Volksinitiative durch eine Person ist oft von deren grundlegenden politischen Einstellungen geprägt und nicht von einem guten oder weniger guten Argumentarium abhängig.

Eine Volksinitiative darf von uns Parlamentariern nicht wegen einer faktischen Rückwirkung für ungültig erklärt werden. Eigentlich war das von Anfang an klar, denn unter den heute in der Bundesverfassung verankerten Ungültigkeitsgründen - wir haben davon gehört - figuriert die Rückwirkung nicht. Ob eine Rückwirkung im Initiativtext ein Ungültigkeitsgrund sein könnte - in Zukunft, losgelöst von dieser Vorlage -, können wir zwar diskutieren, nicht aber jetzt, denn dazu müsste die Bundesverfassung geändert werden. Ich bitte Sie auch aus diesen Überlegungen, dem Antrag Hess Hans, der nicht verfassungskonform ist, nicht zuzustimmen.

Zudem wäre an dieser Stelle zu prüfen, warum wir auf Gesetzesebene eine Rückwirkung sehr wohl kennen und akzeptieren, auf Verfassungsstufe aber infrage stellen. Gäbe es ein Rückwirkungsverbot, so hätten viele andere Volksinitiativen ebenfalls für ungültig erklärt werden müssen, zum Beispiel die Verjährungs- und die Zweitwohnungs-Initiative. Auch die zurzeit im Sammelstadium befindliche Wiedergutmachungs- bzw. Verdingkinder-Initiative müsste für ungültig erklärt werden, denn sie fordert, dass für Fremdplatzierungen vor 1981 aus einem Fonds eine Entschädigung entrichtet wird. Persönlich bin ich der Meinung, dass eine Rückwirkung kein Ungültigkeitsgrund sein sollte.

Am Rande wurde bei dieser Vorlage auch die Einheit der Materie angesprochen. Diese ist aber ebenfalls klar gegeben, denn es ist geradezu logisch und im Sinne eines kohärenten Gesamtkonzeptes, einen neuen Steuertopf zu öffnen und die Einnahmen dann woanders zu investieren. Die Initiative verfolgt klar ein gesamtheitliches politisches Ziel. Die SPK wird sich dieses Themas - und auch des Themas "Rückwirkung bei Volksinitiativen - ja oder nein?" - im vierten Quartal anlässlich der Behandlung des Dossiers "Reformbedarf bei Volksinitiativen" nochmals vertieft annehmen.

Heute müssen wir diese Volksinitiative für gültig erklären, dies jedoch völlig losgelöst von der Frage, ob man das Volksbegehren inhaltlich unterstützt oder nicht. Ich jedenfalls unterstütze diese Volksinitiative nicht, sondern lehne sie ab.