Stadler Markus · Ständerat · 2014-09-24
Stadler Markus · Ständerat · Uri · Grünliberale Fraktion · 2014-09-24
Wortprotokoll
Wir sind als Parlament in der Frage der Gültigerklärung nicht ein rein richterliches, sondern auch ein politisches Gremium. Ich finde es unbefriedigend, dass der Bundesrat in seiner Botschaft in der Ziffer 1.3 unter dem Titel "Gültigkeit" kein Wort zur Verhältnismässigkeit sagt und dieses Thema erst später unter dem Titel "Rückwirkung" in einem Satz abhandelt. Dort schreibt der Bundesrat: "Eine derart lange Frist kann nicht mehr als verhältnismässig angesehen werden." Wir wissen, dass diese Frist länger sein könnte als drei Jahre; sie könnte bis sieben Jahre dauern.
Wir dürfen uns nicht der Illusion hingeben, wir könnten hier in Zukunft die Frage der Gültigkeit von Volksinitiativen generell-abstrakt diskutieren, ohne auf konkret im Hintergrund liegende Volksinitiativen zu schielen. Es wird wohl immer einen Stapel von hängigen Initiativen geben. Diese haben dann jeweils eine konkrete Ausrichtung.
Wir haben bereits bei der Pädophilen-Initiative die Verhältnismässigkeit ausgehebelt. Bei einer Rückwirkung von drei bis sieben Jahren ist diese Verhältnismässigkeit im Zusammenhang mit der Rechtsstaatlichkeit meines Erachtens deutlich tangiert. Ich stehe mit dieser Auffassung nicht allein, auch der Bundesrat gibt das eigentlich mit dem einen, bereits zitierten Satz zu.