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Casanova Corina · 2014-06-10

Casanova Corina · Graubünden · 2014-06-10

Wortprotokoll

Der Bundesrat schlägt vor, dass die Unterschriftenlisten laufend zur Bescheinigung zuzustellen sind. Es gab ja die Motion, die getrennte Fristen dafür haben wollte, wann die Unterschriftenlisten einzureichen sind und wie lange die Behörden dann Zeit haben, um sie zu bescheinigen. Das wurde auch so in die Vernehmlassung aufgenommen, ist dann aber abgelehnt worden. Wie [PAGE 474] die Berichterstatterin ausgeführt hat, hat die Bundeskanzlei zusammen mit den Kantonen und mit der Staatsschreiberkonferenz ein Vademecum gemacht, in dem genau gesagt und dargestellt wird, wie die Gemeinden und die Behörden vorgehen sollen, um die Unterschriften fristgerecht zu bescheinigen. Von daher ist es sehr wichtig für den Bundesrat, dass die Frist, die im Gesetz festgelegt ist, auch eingehalten wird und dass die Unterschriften der Bundeskanzlei innerhalb von 100 Tagen bescheinigt einzureichen sind.

Ich denke, dass das Gesetz, der jetzige Artikel 62, auch die Ausführungsbestimmung zu Artikel 141 der Bundesverfassung ist. Wir haben vom Kanton Genf gehört, dass sehr viele Unterschriftenbogen erst in den letzten drei Tagen eingereicht worden waren. Wir denken, dass das mit dieser Massnahme, die wir mit den Kantonen so besprochen und auf die hin wir sie auch geschult haben, nicht mehr vorkommen sollte. Wir haben auch einen Leitfaden für die Komitees gemacht, den wir - wenn wir die Komitees kennen - bei den Referendumsabstimmungen jeweils abgeben. Es war ja gerade Ihre Kommission, die die Bundeskanzlei aufgefordert hatte, in der Praxis Verbesserungen anzubringen.

Wie die Berichterstatterin auch gesagt hat, sind es vor allem die Kantone, die hier Schwierigkeiten sehen. Es wäre für den Bundesrat jedoch auch sehr schwierig, wenn wir überhaupt keine Frist hätten. Wann kann dann die Bundeskanzlei die Stimmen auszählen und die Verfügung machen, dass ein Referendum zustande gekommen ist? Das hat dann auch Folgen für die Ansetzung der Abstimmung: Auch dort gibt es ja zum Teil Fristen, denn die Frage stellt sich auch, wann ein Gesetz oder ein Abkommen in Kraft treten soll. Solange es in der Schwebe ist und wir nicht wissen, wann die Verfügung erstellt werden kann, ist das sehr, sehr schwierig.

Ich bitte Sie, auch dem Bundesrat und der Mehrheit zu folgen und diese Bestimmung abzulehnen.