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AB 157642

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2014-06-10

Wortprotokoll

Ich würde gerne noch dem Sprecher der Minderheit eine Antwort geben: Wir haben ja die verschiedenen Modelle angeschaut. Es gibt diejenigen Kantone, von denen jetzt Kollege Cramer gesprochen hat, die ein anderes Modell haben als das des Nationalrates. Wenn dort eine Gemeinde die Unterschriften nicht rechtzeitig beglaubigen kann, muss sie eine Sofortzählung machen und dem Komitee eine Quittung für die im Ganzen abgegebenen Referendumsstimmen einreichen. Sie bestätigt, dass sie die Unterlagen rechtzeitig erhalten hat, aber es ihr nicht möglich war, alle rechtzeitig zu prüfen. Das Referendumskomitee kann dann diese Quittung bei der Staatskanzlei einreichen, und jene Unterschriften, die gültig sind und für die eine solche Quittung vorliegt, werden folglich in die Zählung mit einbezogen.

Sie können die Frist schon von 100 auf 110 Tage erweitern, aber ich mache jede Wette, dass wir in der genau gleichen Situation sein werden, wenn das Referendumskomitee im Laufe der Sammlung realisiert, dass es eng wird. Dann braucht es jeden Tag dafür. Wir lösen das Problem nicht mit einer Formulierung, die überhaupt keine Frist beinhaltet; Unterschriftenlisten, die erst nach Ablauf der Frist bescheinigt wurden, können dann irgendeinmal eingereicht werden.

Ich möchte Sie noch einmal daran erinnern, dass sich die Kantone - auch diejenigen, die jetzt zum Teil von Kollege Cramer erwähnt worden sind - und die Staatsschreiber vehement gegen diese Ausweitung gewehrt haben.

Deshalb bitte ich Sie, hier dem Streichungsantrag der Mehrheit zuzustimmen.