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Engler Stefan · Ständerat · 2014-06-10

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-10

Wortprotokoll

Ich bitte Sie auch, sich der Mehrheit anzuschliessen.

Ich halte den Vorschlag, den der Bundesrat macht, für sehr pragmatisch und auch für verhältnismässig. Der Bundesrat versucht mit diesem Vorschlag, ein Problem zu lösen, welches das Bundesgericht im von der Kommissionssprecherin angesprochenen Fall zum Thema gemacht hat. Der Bundesrat tut das, indem er im Gesetz keinen Automatismus festschreibt, ab wann zwingend eine Nachzählung zu erfolgen hat. Nach der Lösung des Bundesrates muss das Ergebnis "sehr knapp" sein. Das Bundesgericht hat quasi vorgegeben, ab wann von einem "sehr knappen" Ergebnis auszugehen ist, nämlich dann, wenn der Unterschied der Stimmen zwischen 0,15 und 0,3 Prozent beträgt. Im Fall, den das Bundesgericht zu entscheiden hatte, wäre das bei 0,15 Prozent ein Unterschied von 2800 Stimmen gewesen. Es braucht also ein "sehr knappes" Ergebnis.

Das genügt aber noch nicht, damit die Vermutung entstehen kann, dass das Ergebnis falsch zustande gekommen ist. Es braucht zusätzlich noch das Glaubhaftmachen einer Unregelmässigkeit. Wer ein sehr knappes Abstimmungsergebnis anfechten möchte, muss also zusätzlich geltend machen, es [PAGE 469] sei zu Unregelmässigkeiten gekommen, die "nach Art und Umfang geeignet waren, das Bundesergebnis wesentlich zu beeinflussen". Damit liegt eine sehr restriktive Formulierung vor für die Frage, wann ein Abstimmungsergebnis nachzuzählen ist. Ich halte das für richtig, denn auch ein knappes, ja sogar ein sehr knappes Ergebnis ist ein Ergebnis; man darf nicht einfach davon ausgehen, dass falsch ausgezählt worden ist, nur weil das Ergebnis knapp ist.

Der Bundesrat hat sich auch davon leiten lassen, dass er nach einer Abstimmung möglichst schnell wissen möchte, wie das Volk entschieden hat. Je länger man die Ungewissheit aufrechterhält, indem man die Voraussetzungen für eine Nachzählung relativ offen definiert, umso länger bleibt unklar, ob die Vorlage angenommen wurde oder nicht. So verstehe ich es auch, dass darauf verzichtet wurde, im Gesetz selber zu bestimmen, was "sehr knapp" heisst; man hätte ja auch eine Differenz zwischen 0,1 und 0,3 Prozent der Stimmen nennen können.

Ich halte es für pragmatischer, keinen solchen Automatismus ins Gesetz hineinzuschreiben, und bin deshalb von der Lösung des Bundesrates überzeugt.