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Ingold Maja · Nationalrat · 2014-06-12

Ingold Maja · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-12

Wortprotokoll

Die Förderung menschenwürdiger Arbeit für alle Gruppen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist Gegenstand des Verfassungsauftrags der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Das Übereinkommen Nr. 189 über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte schafft die Rahmenbedingungen, um einerseits die Beschäftigung von Hausangestellten zu fördern und andererseits die grundlegenden Rechte bei der Arbeit und ein Mindestmass an sozialem Schutz zu gewährleisten. Die beiden Normen enthalten Bestimmungen betreffend Lebens- und Arbeitsbedingungen, Arbeitszeit, Vergütung, Sicherheit und Gesundheit. Die Normen sind ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung der sozialen und wirtschaftlichen Verwundbarkeit der Hausangestellten, fördern die Gleichbehandlung von Frauen und Männern und die Verringerung der Einkommensunterschiede.

Die Normen anerkennen auch die besonderen Bedürfnisse von bestimmten Gruppen wie Migranten und Hausangestellten, die im Haushalt ihres Arbeitgebers wohnen, z. B. die Abgrenzung von Arbeitszeit, Präsenzzeit und Freizeit, die Einhaltung der Ruhezeiten, die Qualifizierung des Bereitschaftsdienstes - vor allem nachts - und Ähnliches.

Diese Arbeitnehmergruppe ist besonderen Risiken ausgesetzt, und dies erfordert spezifische klärende Massnahmen. Es kann aber festgestellt werden, dass die Schweiz im internationalen Vergleich insgesamt vorbildlich unterwegs ist. Wir haben auch Anlass dazu, denn wir alle wissen, dass aufgrund der demografischen Entwicklung und des Mangels an Pflegepersonal und Nachwuchs die Care-Migration, das heisst die Migration von Personen, die Betreuungsarbeit in Haushalten mit Betagten leisten, für die Schweiz wichtig ist. Deshalb wollen wir ihre Arbeitsbedingungen fair regeln.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Schweiz dieses Übereinkommen ratifizieren sollte. Eine Ratifikation ist ohne Änderung oder Schaffung von Gesetzen und Verordnungen möglich. Sie setzt ein Zeichen der internationalen Solidarität, und sie reiht sich in die Bemühungen des Bundes und der Kantone ein, dieser Gruppe von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verstärkte Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. Ein Ausdruck dafür ist der kürzlich ausgehandelte Normalarbeitsvertrag, der einen Mindestlohn vorgibt.

Der Ständerat ist ohne Gegenstimme auf die Vorlage eingetreten.

Die Debatte in der SGK drehte sich einerseits um die Frage, ob mit einer Ratifizierung nicht doch ein gewisser unerwünschter Druck hinsichtlich Regelungsanpassungen entstehe. Zum Beispiel könnte Artikel 10 des Übereinkommens sehr stark protektionistisch ausgelegt werden, wenn man keine Konkurrenz aus fernen Ländern haben und den eigenen Arbeitsmarkt schützen möchte. Der Arbeitgeberverband ist gegen die Ratifizierung, und der Bundesrat hat in der Botschaft diese Ablehnung nicht begründet. Das hat zu Fragen Anlass gegeben. Andererseits ging es um die Grundsatzfrage, ob man überhaupt ein Übereinkommen ratifizieren solle, wenn sich doch, wie alle bestätigen, nichts ändere.

Es wurde die Einschätzung gemacht - aber nicht unbedingt geteilt -, dass dieses Übereinkommen nicht unserem sozialpartnerschaftlichen Verständnis entspreche. Die Arbeitgeber würden nicht ernst genommen, und man versuche gar, über internationale Übereinkommen auf unsere gutfunktionierenden sozialpartnerschaftlichen Verhältnisse Einfluss auszuüben. Die Sozialpartnerschaft sei in unserem Land besser als die Regelungen solcher Übereinkommen. Hier muss man sagen: Wer die Sozialpartnerschaft gegen ein solches Übereinkommen ausspielt, verkennt den Charakter dieses Übereinkommens - überhaupt eines Übereinkommens. Da die Hausangestellten, von welchen hier die Rede ist, gar nicht Angestellte in einer Unternehmung sind, trifft der Begriff der Sozialpartnerschaft eben gerade nur sehr eingeschränkt zu.

Zum grundsätzlichen Argument eines fehlenden Handlungsbedarfs ist noch anzumerken, dass die Schweiz Sitz der ILO ist und an der Ausarbeitung der Konvention mitgearbeitet hat. Es wäre deshalb schon nicht unbedeutend, wenn gerade sie das Übereinkommen ablehnen würde, statt dieses Zeichen im internationalen Kontext zu setzen.

Mit 13 zu 11 Stimmen hat Ihre Kommission diesen Entwurf angenommen und empfiehlt dem Rat, dies auch zu tun.