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Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · 2014-06-12

Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-12

Wortprotokoll

Nachdem die Kantone, der Bundesrat und der Ständerat das vorliegende Übereinkommen praktisch einstimmig befürworten, bitte ich Sie im Namen der CVP/EVP-Fraktion auch, das Übereinkommen zu ratifizieren. Das Übereinkommen wurde in der Zwischenzeit von 14 Nationen ratifiziert, darunter Deutschland, und es ist in 7 Ländern bereits in Kraft getreten, darunter Italien.

Was sind die Ziele des Übereinkommens? Ganz wichtig ist: Dieses Übereinkommen ist ein wesentliches Mittel zur Erreichung des Millenniumsziels der globalen Bekämpfung der Armut. Die Schweiz als Sitz der ILO kann somit ein wichtiges Zeichen im internationalen Kontext setzen.

Inhaltlich geht es im Wesentlichen darum, für Hausangestellte weltweit menschenwürdige und sozial akzeptierbare Voraussetzungen zu schaffen. Die Standards, die hier definiert werden, sind massgebend für das, was weltweit als adäquat angesehen wird. Die Schweiz hat in den vergangenen Jahren etliche Anstrengungen unternommen, um die Arbeitssituation von Hausangestellten zu verbessern - dies auch im Bereich Care-Migration. Wenn wir das Übereinkommen also ratifizieren, dann liegt das genau auf der Linie unserer bisherigen Tätigkeiten und Anstrengungen.

Nun gab es in der Kommission Widerstand gegen die Ratifizierung. Es wurde einerseits gesagt, das genaue Befolgen der zu zahlreichen Empfehlungen könnte uns vom internationalen Markt abschotten - mit Verweis auf Care-Migrantinnen, die nicht mehr in die Schweiz kommen könnten -; andererseits seien die Forderungen in Artikel 10 zu restriktiv.

Dazu drei Bemerkungen:

1. Wenn wir das Übereinkommen ratifizieren, dann sind wir juristisch nicht gehalten, die Empfehlungen im Anhang der Botschaft umzusetzen; nur der Text des Übereinkommens muss umgesetzt werden. Die Empfehlungen dienen nur als Orientierungshilfe; davor muss sich also niemand fürchten.

2. Artikel 10 des Übereinkommens sagt im Wesentlichen das, was wir in unseren allgemeinen arbeitsrechtlichen OR-Bestimmungen bereits festgelegt haben. Wir verpflichten uns also nicht zu mehr, als in der Schweiz heute schon gilt.

3. Das Übereinkommen zielt nicht auf die Gruppe der Pendelmigrantinnen. Gemäss Bundesrat hat das Übereinkommen keine direkten Auswirkungen auf die Pendelmigration. Wenn Sie Angst davor haben, es könnten keine Pendelmigrantinnen mehr in die Schweiz kommen, dann müssen Sie sich die entsprechende Frage bei der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative stellen, aber sicher nicht bei der Ratifizierung des vorliegenden Übereinkommens.

Wir sind uns alle bewusst, welchen Wert die Pendelmigrantinnen für unser Land haben. Genau deshalb arbeiten wir ja gerade daran, ihre Anstellungsbedingungen fair zu regeln. Dass wir daran arbeiten hat aber nichts mit dem vorliegenden Übereinkommen zu tun. Aber nochmals: Die Konvention verlangt auch diesbezüglich keine Änderungen an den bestehenden Gesetzen. Sie berücksichtigt die Verschiedenheit der Situationen der einzelnen Länder. Deshalb erlaubt sie einen flexiblen Spielraum in ihrer Anwendung.

Kantone, Bundesrat und Ständerat sind sich klar darüber einig, das Abkommen ohne Wenn und Aber zu ratifizieren. Es muss für ein so hochentwickeltes Land wie die Schweiz eine Selbstverständlichkeit sein, die Mindeststandards für menschenwürdige Arbeitsbedingungen einzuhalten - Mindeststandards, die wir ja bereits kennen.

In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der CVP/EVP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und das Übereinkommen zu ratifizieren.