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Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-09-15

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-09-15

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat am 3. September 2014 beschlossen, dass der Standort Dübendorf unter anderem als ziviles Flugfeld zu entwickeln sei und die nächsten Planungsschritte auf der Grundlage der durchgeführten Ausschreibung einzuleiten seien. Gemäss der Ausschreibung sind restriktive Rahmenbedingungen zur Lärmbegrenzung festgelegt. Diese sind in allen nachfolgenden Planungsschritten zu beachten. [PAGE 1482]

Zu Frage 1: Der Ausschreibungsprozess war öffentlich, transparent und auf der offiziellen Ausschreibungsplattform Simap.ch publiziert. Im Übrigen hatte das Bazl alle Dokumente zum Prozessablauf auf seiner Internetseite veröffentlicht. Dem Bundesrat ging es mit der Ausschreibung darum, vorerst einen geeigneten Betreiber zu finden, mit dem der künftige Betrieb des Flugplatzes Dübendorf an die Hand zu nehmen ist.

Die Standortgemeinden wurden bei der Auswahl des künftigen Betreibers nicht unmittelbar einbezogen. Der Kanton Zürich hat allerdings in den Arbeiten zur Ausschreibung mitgewirkt. Der Kanton Zürich sowie der Stadtpräsident und ein weiteres Mitglied des Stadtrates von Dübendorf wurden zudem von den Departementsvorstehern des UVEK, des VBS und des WBF vorgängig detailliert über den Entscheid des Bundesrates informiert. Die Standortgemeinden sowie alle weiteren betroffenen Kreise, also auch die Bevölkerung, werden in den nun folgenden Planungs- und Genehmigungsschritten ihre Rechte mittels Mitwirkung und Einsprache vollumfänglich wahren können.

Zu Frage 2: Die Umweltverträglichkeit des künftigen Flugplatzes wird im Rahmen der folgenden Planungs- und Genehmigungsverfahren zu überprüfen sein. Dies gilt für alle Umweltbereiche, also nicht nur für den Lärmschutz. Was die Klima- und Energieziele betrifft, so kann davon ausgegangen werden, dass die zusätzlichen Flugbewegungen in Dübendorf gesamtschweizerisch gesehen als nicht klimarelevant eingestuft werden können.

Zu Frage 3: Der künftige Betrieb wird die Planungswerte gemäss Lärmschutz-Verordnung einhalten müssen. Zudem sind restriktive Betriebszeiten vorgesehen. Mit der Einhaltung der Planungswerte ist sichergestellt, dass gemäss Umweltschutzgesetz für die Bevölkerung keine übermässige Lärmbelastung entsteht. Die Lärmbelastung wird deutlich kleiner sein, als sie gemäss der heute noch gültigen Lärmbelastungskurve des Militärflugplatzes Dübendorf ausgewiesen ist.

Der Bundesrat war sich bei seinem Entscheid bewusst, dass eine Zusatzbelastung für die Bevölkerung entsteht. Die Rahmenbedingungen zum Betrieb sind allerdings derart restriktiv, dass der Bundesrat die zusätzliche Lärmbelastung als massvoll und vertretbar erachtet. Am Wochenende, insbesondere am Sonntag, gelten äusserst eingeschränkte Betriebszeiten, wie sie auf keinem anderen Flugplatz in der Schweiz bekannt sind.