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Hess Hans · Ständerat · 2001-09-25

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-09-25

Wortprotokoll

Artikel 57c Absatz 3 war in unserem Rat unbestritten, dass also der Bund entsprechend bezahlen soll, wenn er Aufgaben delegiert. Der Nationalrat hat diese Bestimmung gestrichen. Die Mehrheit unserer Kommission beantragt Ihnen - der Entscheid fiel mit 6 zu 5 Stimmen -, dem Nationalrat zu folgen. Sie begründet ihre Haltung damit, dass in Absatz 3 eigentlich klar sei, dass der Bund auch bezahlen müsse, wenn dort vermerkt sei, der Bund "unterstützt die Kantone". Wenn Sie den Wortlaut aber genau nehmen, dann unterstützt der Bund "die Kantone durch die fachliche Beratung und bei der Koordinierung". In finanzieller Hinsicht ist nichts gesagt.

Jetzt rede ich für die Minderheit. Ich beantrage Ihnen, an der Fassung unseres Rates festzuhalten. Herr Bundespräsident Leuenberger hat in der Kommission gesagt, er wisse nicht, um wie viel Geld es hier gehe. Ich habe das wörtlich dem Protokoll entnommen; ich nehme an, das ist noch so. Tatsache ist aber, dass die Kantone in einem Zeitpunkt X aufgrund des bestehenden Textes nicht kommen können und erwarten dürfen, dass der Bund etwas an die Kosten beiträgt, wenn wir diesen Absatz heute streichen. Denn dann wird klar festgehalten, dass dieser Absatz der Kostenbeteiligung ja ausdrücklich gestrichen worden sei und der Bund somit nichts zu bezahlen hätte. Im Sinne der Klarheit müssen wir daran festhalten, was wir ursprünglich beschlossen haben.