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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2001-09-25

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2001-09-25

Wortprotokoll

Ich ersuche Sie auch, dem Bundesrat und der Mehrheit der Kommission zuzustimmen. Die Vertreter der Minderheit haben gesagt, ihr Antrag sei im Interesse der Jungen; Herr Jenny hat gesagt, er wolle nicht alle Jungen zu diesen Ausbildungskursen verknurren. Damit wird der Eindruck erweckt, es gehe da um eine Strafe. Es ist aber der Antrag der Minderheit, der letztlich die Massnahme als Strafe darstellt, weil nämlich nur diejenigen in die Weiterbildung müssen, die sich etwas haben zuschulden kommen lassen. Wir wollen gerade keine Strafe, und wir machen das nicht im Interesse der Jungen, sondern im Interesse der Sicherheit. Die Sicherheit ist auch im Interesse der Jungen - nämlich im Interesse aller - unser oberstes Ziel.

Wieso betrachtet man einen solchen Kurs als eine Strafe? Das kann ich nicht verstehen. Herr Hofmann hat Ihnen vorhin gesagt, wie lehrreich und interessant es ist, bei Schnee und Regen Schleuderkurse zu machen. Man lernt, das Fahrzeug besser zu beherrschen, und vor allem lernt man auch, Unfälle zu vermeiden. Es braucht für einen Unfall immer zwei. Es ist an sich nicht logisch, wenn nur diejenigen in einen Weiterbildungskurs gehen müssen, die sich etwas haben zuschulden kommen lassen. Es geht auch darum, wie man reagiert, wenn sich ein anderer Verkehrsteilnehmer falsch verhält, wie man ihm ausweichen kann, ohne seinerseits ins Schleudern zu kommen. Man lernt also auch, Unfälle zu vermeiden.

Jede Ausbildung - ausser vielleicht gerade die eines Ständerates, Nationalrates oder Bundesrates - besteht doch auch aus einem Praktikum, bevor man das Diplom bekommt. Eine Lehre, die man macht, geht vielleicht drei Jahre; zuerst ist der Inhalt nur theoretisch; und langsam, langsam wird man in die Praxis eingeführt. Erst wenn man auch die Praxis beherrscht, bekommt man das endgültige Diplom. Wieso soll das jetzt gerade beim Autofahren, wo man so viele Leute gefährden kann, nicht der Fall sein?

Ich ersuche Sie aus diesen Gründen, der Mehrheit Ihrer Kommission und dem Bundesrat zuzustimmen.