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Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-09-15

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-09-15

Wortprotokoll

Der Bund ist gemäss Telekommunikationsunternehmungsgesetz verpflichtet, Aktionär der Swisscom zu sein und über die kapital- und stimmenmässige Mehrheit zu verfügen. Damit nimmt er im Bereich der Telekommunikation als Hauptaktionär, Gesetzgeber und Regulator verschiedene Rollen wahr. Im Frühjahr 2006 hat der Bundesrat den eidgenössischen Räten die gestaffelte Veräusserung der noch im Bundesbesitz befindlichen Swisscom-Aktien vorgeschlagen. Weder der Nationalrat noch der Ständerat traten jedoch auf die Vorlage ein. In der begleitenden politischen Diskussion wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass der Bund via Mehrheitsbeteiligung an der Swisscom die direkte Kontrolle über eine Schlüsselinfrastruktur ausübt, die im Zuge der raschen Entwicklung der Informationsgesellschaft immer wichtiger wird. Nach Ansicht des Bundesrates hat sich an der politischen Präferenz in Bezug auf die Mehrheitsbeteiligung des Bundes an der Swisscom in der Zwischenzeit nichts Entscheidendes geändert. Der Bundesrat wird sich in seinem Bericht zum Fernmeldemarkt, den er voraussichtlich Ende dieses Jahres verabschieden wird, auch mit der Frage der Bundesbeteiligung an der Swisscom auseinandersetzen.