Casanova Corina · 2014-09-15
Casanova Corina · Graubünden · 2014-09-15
Wortprotokoll
Die eidgenössischen Räte haben dem Bundesrat zugestimmt und bei Artikel 13 auf besondere neue Nachzählungsregeln verzichtet. Der Bundesrat hat den Verzicht auf Nachzählungsregeln damit begründet, dass eine Rechtsgrundlage für die Beobachtung von Urnengängen besser geeignet ist, das Vertrauen der Stimmberechtigten in den korrekten Ablauf direktdemokratischer Prozesse zu stärken und zu erhalten.
Wie die Vertreterin der Minderheit erwähnt hat, gibt es schon solche Regeln; verschiedene Kantone kennen sie. Diese sind auch im Entwurf des Bundesrates so dargestellt. Es würde somit den Kantonen offenstehen, welche Art von Regel sie einführen möchten.
Der Bundesrat ist nach wie vor der Überzeugung, dass Beobachtungen auch zum Vertrauen beitragen würden. Betreffend die Beobachtung durch internationale Organisationen ist eine Kann-Bestimmung verankert. Die OSZE hat schon verschiedentlich, so in den Jahren 2008 und 2012, darauf hingewiesen, dass es gut wäre, wenn die Schweiz das auch im Gesetz verankern würde. Gerade im Jahr, in dem die Schweiz die OSZE-Präsidentschaft innehat, würde es uns gut anstehen, wenn eine gesetzliche Verankerung vorgenommen würde.
In diesem Sinn bitte ich Sie, dem Antrag der Minderheit und dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen.