Bieri Peter · Ständerat · 2012-11-29
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2012-11-29
Wortprotokoll
Im Verlauf der ganzen Vorberatung hat die Kommission nach intensiven Debatten jeweils eine grosse Übereinstimmung gefunden, wie Sie das auch heute gesehen haben. Eine eigentliche Differenz gab es bei der hier vorliegenden Frage. Hier blieben die Meinungen geteilt, [PAGE 1007] und die Sache blieb unentschieden - klar, es gibt eine Mehrheit und eine Minderheit. Geteilter Meinung sind in dieser Frage auch die Kantone. Für den Bund ist dieses Thema an sich nicht matchentscheidend, ist doch der Kantonsbeitrag an die Bahninfrastruktur unabhängig von der Art der Berechnung. Bei neu zusätzlich 200 Millionen Franken ist der Beitrag also bei insgesamt 500 Millionen Franken angesetzt.
Der Vorschlag des Bundesrates und damit der Mehrheit hat den Vorteil, dass ein definierter Aufgabenbereich vor Ort, im eigenen Hoheitsgebiet, in die gesetzlich abgesteckte Entscheid- und Finanzierungskompetenz der Kantone fällt. Innerhalb der gesetzlichen Vorgaben sind dann die Kantone und die Bahnen frei in der Ausgestaltung der Publikumsanlagen. Hier liegt aber auch der Haken der Lösung der Mehrheit. Die Bahnunternehmen werden nicht umhinkommen, für jede Publikumsanlage bei Bau, Betrieb und Unterhalt entsprechende Leistungsvereinbarungen mit den jeweiligen Kantonen abzuschliessen.
Dass dies ein schwieriges und aufwendiges Verfahren ist, erkennt man schon daran, dass in Artikel 57 des Eisenbahngesetzes, das hier später auch aufgeführt wird, eine ebenso umfangreiche und ordentlich definitions- und umschreibungsbedürftige Regelung getroffen werden muss, damit diese Finanzierungsbereiche einigermassen sauber gesetzlich bestimmt werden können. Auch Absatz 5 von Artikel 57 des Eisenbahngesetzes versinnbildlicht diese Unschärfen, wenn bei der Kostenzuteilung von einem "offensichtlichen Missverhältnis" gesprochen wird, das dann korrigiert werden müsste. Wenn wir zur Kenntnis nehmen, dass allein schon das Normalspurnetz 1800 Bahnhöfe und Haltestellen aufweist, für welche die Bahnunternehmen mit jedem Kanton Verträge über Bau, Betrieb und Unterhalt ausarbeiten müssen, so wird deutlich, wie bürokratielastig und schwerfällig dieses System ist.
Demgegenüber ist die von der Minderheit vorgeschlagene Form wesentlich einfacher, weil sich der Verteilschlüssel für die 500 Millionen Franken einfach und bezüglich der Beitragshöhe genau und abschliessend berechnen lässt. Als Basis dienen die im Regionalverkehr bestellten Personen- und Zugskilometer. Damit wird auch zum Ausdruck gebracht, dass derjenige Kanton, der viel Verkehr nachfragt, auch einen höheren Beitrag leistet. Wenn ich dies hier vorstelle, spreche ich übrigens eigentlich gegen die Interessen meines Kantons, der mit meinem Vorschlag aufgrund seiner guten Verbindungen mehr bezahlen würde. Auch haben wir in Zug die meisten Publikumsanlagen schon modernisiert. Ich spreche hier also weniger für meinen Kanton als vielmehr für ein schlankes, einfaches System. Leicht bevorteilt werden mit dem Vorschlag der Minderheit Kantone mit eher wenig bestelltem Regionalverkehr, sprich Bergkantone und dünnbesiedelte Kantone, die zudem in der Zukunft noch grosse Bauvorhaben in und an den Bahnhöfen werden realisieren müssen. Die Befürchtung der Kantone, sie hätten mit dem Vorschlag der Minderheit ein geringeres Mitspracherecht, ist etwas zu relativieren, haben wir doch gerade vorhin in die Artikel 48b und 48d wichtige Bestimmungen aufgenommen, welche die Kantone gefordert haben und welche ihnen eine frühzeitige Mitsprache bei der Planung ermöglichen.
Die Quintessenz der Überlegungen der Minderheit ist die: Welches System die Kantone effektiv wollen, ist offen. Es gibt keine wirklich offensichtliche, grosse Mehrheit. Die Kantone sind in dieser Frage etwas geteilter Meinung. Der Antrag der Minderheit ist einfacher und weniger bürokratisch. Die Bahnunternehmen favorisieren deshalb diese Lösung. Wir haben, um die Kantone nicht nur als Zahlstellen zu betrachten, ihr Mitspracherecht bei der Planung gestärkt. Die Kantone bezahlen regelmässig, dafür nicht mit Zahlungsspitzen, die vor allem kleinere Kantone bei Grossprojekten nur schwer verkraften könnten.
Ich würde Ihnen beliebt machen, die doch starken Argumente der Minderheit zu bedenken und ihrem Antrag zuzustimmen. Ich denke, dass auch die Frau Bundesrätin und die Verwaltung damit leben könnten, denn hier ist, um es etwas plakativ zu sagen, das Einfachere der Feind des Komplizierteren.